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Hinterrhein (GR): unerlaubte Schiessübungen - zwei Offiziere kommen vor Divisionsgericht

Hinterrhein (GR): unerlaubte Schiessübungen - zwei Offiziere kommen vor
Divisionsgericht

Am Samstag, 20. September 1997, haben zwei Leutnants der
Panzerrekrutenschule 222 auf dem Waffenplatz Hinterrhein, GR ohne Erlaubnis
mit Maschinengewehr und Pistolen geschossen. Die infolge zusätzlicher
Hinweise aus der Truppe eingeleitete vorläufige Beweisaufnahme und die
Voruntersuchung sind abgeschlossen. Der Untersuchungsrichter hat die Akten
an den Auditor des zuständigen Divisionsgerichts übermittelt. Im Frühsommer
1999 wird der Prozess gegen die beiden Offiziere stattfinden.

Am Samstag, 20. September 1997, haben zwei Offiziere der
Panzerrekrutenschule 222 auf dem Waffenplatz Hinterrhein, GR ohne Erlaubnis
mit Maschinengewehr und Pistolen geschossen.  Der eine Offizier war
Dienstoffizier der Sonntagswache, der andere verbrachte den Urlaub am
Dienstort. Eine erste Untersuchung, geführt vom Schulkommandanten, wurde
unter grossem Zeitdruck erledigt. Die beiden Offiziere wurden damals
disziplinarisch bestraft: der erste mit einfachem Arrest von fünf Tagen, der
zweite mit drei Tagen.

Dann sind aus der Truppe neue Hinweise eingegangen. Der Inspektor des
Bundesamtes für Kampftruppen, Divisionär Claude Weber, hat den
Schulkommandanten beauftragt, eine vorläufige Beweisaufnahme durch einen
militärischen Untersuchungsrichter anzuordnen.

Diese Untersuchung ist nun abgeschlossen. Sie hat ergeben, dass nicht nur
unerlaubte Schiessübungen auf dem Waffenplatz Hinterrhein stattfanden. Die
beiden Offiziere haben ihre Kaserne verlassen, um den Samstagabend in Lugano
zu verbringen. Dort haben sie zwei junge Frauen in einem militärischen
Fahrzeug nach Hinterrhein und später nach Thusis chauffiert.

Anklageschrift

Der militärische Untersuchungsrichter hat die Akten an den Auditor des
zuständigen Divisionsgerichts übermittelt. Dieser (der Ankläger in einem
zivilen Strafprozess) hat seine Anklageschrift verfasst. Den zwei Offizieren
wird folgendes vorgeworfen: Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, Störung
des öffentlichen Verkehrs, Missbrauch und Verschleuderung von Material,
Wachtvergehen, Missbrauch der Befehlsgewalt sowie unerlaubte Entfernung.
Ausserdem ist einer der Offiziere der Anstiftung zur Fälschung dienstlicher
Aktenstücke, eventuell der Gehilfenschaft angeschuldigt .

Der Prozess gegen die beiden Offiziere wird im Frühsommer 1999 vor
Divisionsgericht stattfinden.
 Anzufügen ist, dass einer der beiden Angeklagten seit dem 1. Januar 1999
Kompaniekommandant einer Panzerbrigade ist. Er führt dieses Kommando „in
Stellvertretung“. Seine Einheit leistet dieses Jahr keinen Truppendienst,
der Leutnant beschäftigt sich lediglich mit administrativen Arbeiten. Dieses
Kommando in Stellvertretung bedeutet nicht, dass der Offizier die Aussicht
auf eine automatische Beförderung zum Hauptmann hat. Bis jetzt hat er von
seinen Vorgesetzten keinen Vorschlag zum Weitermachen erhalten. Der
Kommandant der Panzerbrigade wartet das Urteil des Militärprozesses ab.