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Umgang der UEK mit vertraulichen Informationen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Bern, 15. März 1999

Pressemitteilung

Umgang der UEK mit vertraulichen Informationen
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Der Bundesrat hat am Montag im Einvernehmen mit der Unabhängigen
Expertenkommission (UEK) eine redaktionelle Änderung der Verfügung vom
19.12.1996 über die Einsetzung der UEK beschlossen. Bundesrat und UEK hatten
gemeinsam festgestellt, dass der Vertraulichkeit der Untersuchung und der
Untersuchungsmaterialien grosse Bedeutung zukommt. Da sich jedoch im Laufe
der Arbeiten der UEK zeigte, dass der Wortlaut der entsprechenden Bestimmung
in der Einsetzungsverfügung zu Rechtsunsicherheit Anlass gibt, wurde dessen
Änderung vereinbart.

Danach wird festgehalten, dass die Verwendung von Dokumenten und die
Weitergabe von Informationen aus nicht öffentlich zugänglichen
Aktenbeständen den mit den Untersuchungen betrauten Personen ausserhalb
ihres UEK-Mandats nur unter Einwilligung derjenigen erlaubt ist, die über
die Akten verfügen. Ferner ist es den Mitgliedern und Mitarbeitenden der UEK
untersagt, nach Beendigung des Auftrags- beziehungsweise
Arbeitsverhältnisses oder bei Auflösung der Kommission Materialien zu
behalten, die aus nicht öffentlich zugänglichen Aktenbeständen stammen. Mit
dieser neuen Formulierung wird die Gewährleistung des Schutzes vertraulicher
Informationen präzisiert. Am ungehinderten Zugang der UEK zu allen für die
Erfüllung ihres Mandats relevanten öffentlichen und privaten Akten ändert
sich nichts.

Für weitere Auskünfte:  Task Force
Schweiz - Zweiter Weltkrieg
 Minister Lukas Beglinger
Tel. 031 322 30 17