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Schiessverbot im Gantrischgebiet aufgehoben

3003 Bern, 9. März 1999

Medieninformation

Schiessverbot im Gantrischgebiet aufgehoben

Um den Ausbildungsauftrag weiterzuführen, wird das Schiessverbot vom
vergangenen November im Gantrischgebiet aufgehoben. Vom 15. bis 19. März
wird das Infanterieregiment 13 mit Minenwerfern schiessen. Ausbildungsinhalt
und Schiesszeiten werden mit den Leitern der Notunterkunft für Asylsuchende
abgesprochen.

Mit einigen Einschränkungen werden die Schiessübungen im Gantrischgebiet
wieder aufgenommen. Die Geschäftsleitung des Departements für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat das Verbot vom vergangenen November
aufgehoben, da die Armee auf diese Schiessplätze angewiesen ist.

In der Umgebung von Notunterkünften gelten die gleichen
Sicherheitsvorschriften wie für andere bewohnte Bauten. Vor dem Schiessen
werden die Unterkunftsleiter vom Truppen- und / oder Abschnittskommandanten
über die Ausbildungsinhalte informiert. Die Schiess-zeiten werden der
besonderen Situation angepasst: Während der Ankunft von neuen Asylsuchenden
und spät nachts wird nicht geschossen.

Aktuelle Schiessdaten:
15. bis 19. März, Infanterieregiment 13
13. April bis 6. Mai, Infanteriebataillon 3

Die Armee hofft, mit diesen Anpassungen einen idealen Konsens zwischen
Ausbildungsauftrag und Rücksichtnahme auf die Lebensbedingungen in der
Umgebung der Unterkünfte gefunden zu haben.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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