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Seminar internationaler Strahlenschützer an der ETH Zürich

8044 Zürich, 2. März 1999

Medieninformation

Seminar internationaler Strahlenschützer an der ETH Zürich

Notfallschutz endet nicht an der Landesgrenze

Von morgen (Mittwoch) bis am Freitag treffen sich auf Einladung des
deutsch-schweizerischen Fachverbandes für Strahlenschutz und der Sociéte
Française de Radioprotection rund 125 Strahlenschützer aus acht Ländern an
der ETH Zürich. Im Zentrum des Seminars stehen Fragen des
grenzüberschreitenden Notfallschutzes. Dabei wird ein spezielles Augenmerk
auf Organisationsfragen sowie auf die Erarbeitung gemeinsamer
Entscheidungsgrundlagen gerichtet.

Spätestens der Reaktorunfall in Tschernobyl im April 1986 hat auch einer
breiten Öffentlichkeit gezeigt, dass nukleare Grossereignisse internationale
Dimensionen annehmen können. Bilaterale Abkommen im Bereich Notfallschutz
bestanden zwar schon lange vor diesem Ereignis, Tschernobyl war aber dennoch
der Auslöser die internationale Zusammenarbeit zu vertiefen und auszuweiten.
So wurden noch im Unfalljahr internationale Abkommen auf Ebene der EU und
der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) geschlossen. In der
Zwischenzeit wurden die internationalen und bilateralen Abkommen weiter
ausgebaut und in zahlreichen Notfallschutzübungen überprüft.

Experten erörtern Erfahrungen und Entwicklungen im Notfallmanagement

Von morgen (Mittwoch) bis am Freitag diskutieren an der ETH Zürich rund 125
Experten aus den acht Ländern Deutschland, Frankreich, Österreich, USA,
Belgien, Niederlande, Algerien und Schweiz über ihre Erfahrungen aus
diversen Notfallschutzübungen im grenzüberschreitenden Bereich. Ein
zentrales Problem stellen dabei die unterschiedlichen Gesetzesnormen der
verschiedenen Staaten dar. Im Extremfall kann dies zu völlig
unterschiedlichen Verhaltensanweisungen diesseits und jenseits der Grenze
bei gleicher radiologischer Lage führen. Im Gegensatz zur Schweiz, wo
Radioaktivitätsbelange auf Stufe Bund geregelt sind, teilen sich
beispielsweise in Deutschland der Bund und die
 einzelnen Bundesländer in die Aufgaben bezüglich Handlungskompetenz und
Gesetzgebung. Entsprechend ist der grenzüberschreitende Notfallschutz nicht
nur zwischen einzelnen Staaten zu regeln, sondern auch zwischen Staaten und
Bundesländern. Nebst rechtlichen Aspekten ist ein beachtlicher Teil der
Tagung auch dem effizienten Datenaustausch zwischen den einzelnen Staaten
gewidmet. Praktisch jedes Land verfügt über ein eigenes
Radioaktivitätsmessnetz und über eine eigene Aufbereitungssoftware. Im Falle
eines radiologischen Grossereignisses ist es aber unabdingbar, in kürzester
Zeit eine Gesamtsicht einer allfälligen Verstrahlungslage verfügbar zu
haben, und nicht zuletzt ist auch die Information der Bevölkerung beidseits
der Grenze zu koordinieren.

Deutsch-schweizerischer Fachverband für Strahlenschutz als Gastgeber

Die 3-tägige Veranstaltung in Zürich wird vom deutsch-schweizerischen
Fachverband für Strahlenschutz (FS) durchgeführt. Der Fachverband wurde
schon 1966 gegründet, umfasst heute rund 1400 Mitglieder und vertritt die
Schweiz und Deutschland in der Dachorganisation International Radiation
Protection Association (IRPA). Seine vielfältigen Tätigkeitsgebiete
bearbeitet der Verband in 14 Arbeitskreisen. Der organisierende Arbeitskreis
Notfallschutz führt nun bereits sein drittes internationales Seminar durch.
Um dem Aspekt des grenzüberschreitenden Notfallschutzes auch das nötige
Gewicht zu verleihen, wurde die Société Française de Radioprotection als
Partnerin an dieses Seminar eingeladen. In der Organisation der
Veranstaltung wird der Arbeitskreis Notfallschutz vom Institut für
militärische Sicherheitstechnik (IMS) an der ETH Zürich und der Nationalen
Alarmzentrale (NAZ) unterstützt.