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Der Bundesrat beschliesst Truppeneinsatz zum Schutze bedrohter Einrichtungen

Pressemitteilung

Der Bundesrat beschliesst Truppeneinsatz zum Schutze bedrohter Einrichtungen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Polizeikorps
von Genf und - nach Eingang von entsprechenden Gesuchen der
Kantonsregierungen - auch der Städte Bern und Zürich im Hinblick auf
mögliche weitere Gewaltakten von kurdischen Extremisten durch einen
Truppeneinsatz zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt für Bewachungsaufgaben
zum Schutze von Objekten in Bundesverantwortung und ist vorläufig auf vier
Monate beschränkt.

Der Kanton Genf wie auch die Städte Bern und Zürich haben den Bundesrat um
Entsendung von Armeeformationen ersucht, um die Polizeikräfte zu entlasten.
Der Bundesrat hatte eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, einen Vorschlag
über Zweck, Dauer und Mittel eines Einsatzes von Truppen zur Unterstützung
der Polizeikorps vorzubereiten.

Der Bundesrat kommt aufgrund seiner Beurteilung der Lage zum Schluss, dass
Gewaltakte durch Angehörige und Sympathisanten der “Kurdischen
Arbeiterpartei” (PKK) und namentlich Angriffe auf diplomatische Vertretungen
ausländischer Staaten und Einrichtungen internationaler Organisationen auch
weiterhin nicht ausgeschlossen werden können. Er beschloss, in erster Linie
die Polizeikräfte des Kantons Genf und - sofern Gesuche der Kantone Bern und
Zürich eingehen - auch jene der Städte Bern und Zürich mit der Bewilligung
eines Truppeneinsatzes für Bewachungsaufgaben von Objekten in
Bundeszuständigkeit zu unterstützen.

Der Truppeneinsatz, der vorerst 600 Angehörige der Armee umfasst und bis zu
maximal 2'000 Angehörige der Armee gehen kann, erfolgt vorläufig für die
Dauer von vier Monaten und als Assistenzdienst. Einsatzplanung und Führung
obliegen dem Führungsstab des Generalstabschefs. Die Truppen sind den
zivilen Polizeikorps zugewiesen und den Kommandanten der jeweiligen
Territorialdivisionen unterstellt. Die Kosten für diesen Einsatz trägt
angesichts seiner Verantwortung für den Schutz diplomatischer Missionen und
internationaler Organisationen der Bund. Da der Einsatz länger als drei
Wochen dauert, wird der Armeeeinsatz gemäss Art. 70 des Militärgesetzes in
der Märzsession den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet
werden.

Zusätzlich hat der Bundesrat beschlossen, die 1993 gegen
gewaltextremistische kurdische Organisationen genehmigten Massnahmen im
Bereiche des Staatsschutzes weiterzuführen. Hingegen verzichtet der
Bundesrat vorläufig auf ein Verbot politischer Organisationen, namentlich
der “Kurdischen Arbeiterpartei” (PKK).

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