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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat gegen Umverteilungsinitiative

Botschaft verabschiedet

Bundesrat gegen Umverteilungsinitiative

Der Bundesrat hat beschlossen, die Volksinitiative „Sparen beim Militär und
der Ge-samtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete
Arbeitsplätze “ ohne Gegenvorschlag abzulehnen: Eine Annahme der
Umverteilungsinitiative würde der Landesverteidigung schaden und die
sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit beein-trächtigen. Das
Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) habe seit 1991 bereits eine Friedensdividende von gegen neun
Milliarden Franken erbracht. Zudem würden tausende von Arbeitsplätzen mit
den ent-sprechenden sozialen Folgen verloren gehen.

Die Volksinitiative verlangt, die Kredite des Bundes für die
Landesverteidigung in spätestens zehn Jahren auf die Hälfte der Rechnung von
1987 zu reduzieren. Die Teuerung soll dabei ausgeglichen werden. Über die
eingesparten Mittel hat die Bundesversammlung periodisch zu befinden. Ein
Drittel der eingesparten Beträge soll für zusätzliche internationale
Friedens-politik eingesetzt werden. Schliesslich sollen Massnahmen zur
Abfederung der Abrüstungs-folgen in der Verwaltung und den Betrieben des VBS
ergriffen werden.

Grundlagen der Sicherheitspolitik gefährdet

Eine Annahme der Umverteilungsinitiative hätte Auswirkungen, die weit über
die Armee hinausgehen und die Grundlagen der schweizerischen
Sicherheitspolitik massiv beeinträchti-gen würden:

Dem Aufbau eines sicherheitspolitischen Kooperationsnetzes in Europa stehen
neue Risiken, Gefahren und Herausforderungen gegenüber. Zwischenstaatliche
bewaffnete Konflikte und Bürgerkriege haben seit dem Fall des eisernen
Vorhanges in Europa wieder Einzug gehalten. Neue Gefahren unterhalb der
Kriegsschwelle gewinnen an Gewicht und werden zu einer ernsten
sicherheitspolitischen Herausforderung. Die Schweiz hat alles Interesse,
sich im Rahmen der Neutralität solidarisch und aktiv an den Anstrengungen
der Staatengemeinschaft zur Stärkung von Frieden, Demokratie und Stabilität
in Europa und der Welt zu beteiligen.

In den vergangenen Jahren hat die Schweiz auf neue Herausforderungen mit
massgeschnei-derten sicherheitspolitischen Schritten und Vorhaben
geantwortet. Etwa mit der Ausbildung und dem Einsatz von Militärbeobachtern
und Inspektoren zur Überwachung des Verbots von chemischen Waffen, den
Gelbmützen zugunsten der OSZE, dem Genfer Zentrum für Sicher-heitspolitik
oder dem Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung in Genf.

Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen sind diffuser als der
Kalte Krieg. Ihnen entgegenzutreten ist weder einfacher noch billiger.
Zeitgemässe Friedenssicherung ist, wie das Beispiel Ex-Jugoslawien zeigt,
keineswegs zum Nulltarif zu haben. Sie ist auch nicht ohne das solide
Standbein moderner und glaubwürdiger Streitkräfte denkbar.

Eigenständige Verteidigungsfähigkeit betroffen

Eine Annahme würde die Glaubwürdigkeit der eigenständigen
Verteidigungsfähigkeit redu-zieren, die nach wie vor für die schweizerische
Sicherheitspolitik von zentraler Bedeutung ist. Zeitgemässe Armeen
unterliegen einem beschleunigten laufenden Veränderungsprozess. Auch das VBS
erarbeitet zurzeit die Grundlagen für einen bedeutenden Veränderungsschritt
der Schweizer Armee (Armee XXI).

Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz in den nächsten Jahren keinem
Militärbündnis beitreten wird und die Armee - mit Akzentverschiebungen (z.
B. verstärkter Friedensförde-rungsdienst) die gleichen Aufgaben zu erfüllen
haben wird. Eine durch starre finanzielle Vorgaben vorgezeichnete Armee XXI
wäre nur noch beschränkt in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Mit ihren unverrückbaren Rahmenvorgaben trägt die Initiative einer möglichen
Verschlechte-rung der internationalen Lage keinerlei Rechnung. Eine solche
Entwicklung scheint aus heutiger Sicht wenig wahrscheinlich, die Geschichte
lehrt jedoch, dass mit solchen Rück-schlägen gerechnet werden muss. Deshalb
muss die Armee über die notwendige Aufwuchs-fähigkeit verfügen.

Aus dem Initiativtext geht hervor, dass der Kürzungsauftrag nicht nur die
militärische, sondern auch die zivile Landesverteidigung umfasst. Betroffen
wären insbesondere der Zivilschutz, die wirtschaftliche Landesversorgung und
die Information in ausserordentlichen Lagen. Die Initiative trägt der
Entwicklung zu einem effizienten Bevölkerungsschutz nicht Rechnung.

VBS trägt bereits zur Sanierung des Bundeshaushaltes bei

Das VBS geht schon heute haushälterisch mit seinen knappen Ressourcen um. Es
hat seit 1991 gegenüber den ursprünglichen Finanzplänen eine
Friedensdividende von gegen 9 Milliarden Franken erbracht. In den Jahren
1987-2002 sinken die Ausgaben für die Landesver-teidigung real um rund 28
Prozent, die Rüstungsausgaben sogar um 44 Prozent. Damit ist die
Halbierungsforderung bereits um mehr als die Hälfte erfüllt. Die Umsetzung
der Initiative würde eine Abnahme der Verteidigungsausgaben auf 4,1
Milliarden Franken bis ins Jahr 2012 bewirken, was den Anteil an den
Gesamtausgaben des Bundes auf 7,4 Prozent reduzieren würde.

Arbeitsplätze in Gefahr

Das Auftragsvolumen des VBS für Materialbeschaffungen, für Bauten, zum
Erwerb von Dienstleistungen usw. betrug im Durchschnitt der letzten Jahre
über 2,4 Milliarden Franken jährlich. Rund 70 Prozent dieses
Auftragsvolumens oder rund 1,8 Milliarden Franken werden dabei direkt an die
inländische Wirtschaft in allen Regionen der Schweiz vergeben. Das
entspricht einem Beschäftigungsvolumen von rund 10'000 Arbeitsplätzen,
berechnet auf einem Umsatzvolumen von 180'000 Franken pro Arbeitsplatz. Der
Verein Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) geht davon aus, dass
unter Einbezug der Exporte insgesamt über 15'000 Arbeitsplätze direkt und
indirekt von Aufträgen im Wehrsektor abhängig sind.

Bei einer Umsetzung des Volksbegehrens dürften über 6'000 Personen in den
Bundes- und Kantonsverwaltungen, den Rüstungsunternehmen,
Unterhaltsbetrieben und in der Privatwirt-schaft ihre Stelle verlieren. Auch
wenn das Ziel der Initiative erst nach einer gewissen Frist erreicht werden
muss, so dürften sich die nachteiligen Auswirkungen im Bereich der
Indu-striearbeitsplätze erfahrungsgemäss sehr viel rascher bemerkbar machen,
was besonders auch das Angebot von Ausbildungsplätzen (Lehrstellen) negativ
beeinflussen würde.

Initiative gültig

Im Gegensatz zur Halbierungsinitiative, der Vorgängerin des vorliegenden
Volksbegehrens, enthält die Umverteilungsinitiative keine weiteren
Vorschriften für die Verwendung der eingesparten Kredite für die
Landesverteidigung. Insbesondere sieht sie keine Umverteilung solcher Mittel
zugunsten sozialpolitischer Anliegen vor. Allerdings kann die
Bundesversammlung mit einem allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss gezielt
in die Sozialpolitik investie-ren. Das Element, das bei der
Halbierungsinitiative zu kontroversen Meinungen Anlass gegeben und
schliesslich zur Ungültigkeit geführt hatte, wurde beim vorliegenden
Vorstoss weggelassen. Die Einheit der Materie ist daher auch unter den vom
Parlament im Zusammenhang mit der Halbierungsinitiative erarbeiteten
Kriterien gewahrt.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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