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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 1999

Mündliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Juni 1999
Der Bundesrat schnürt das Abstimmungspaket

Der Bundesrat unterbreitet Volk und Ständen am 13. Juni folgende Vorlagen:

das Asylgesetz und den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl-
und Ausländerbereich

den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung

und unter Vorbehalt das Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung.

Damit sollen Volk und Stände über fünf der acht zurzeit abstimmungsreifen
Vorlagen entscheiden. Die beiden hängigen Volksinitiativen über das
Rentenalter sowie die Volksinitiative „für menschenwürdige Fortpflanzung"
wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung bringen.

Bezüglich der Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung gibt es zwei
Unsicherheitsfaktoren: Zum einen steht noch nicht fest, ob das Referendum
gegen dieses Gesetz zu Stande kommt, zum andern muss die Bundeskanzlei das
Zustandekommen des Referendums, dessen Frist am 9. April abläuft, innert
nützlicher Frist feststellen.

Wenn der Bundesrat dieses Gesetz dem Volk gleichwohl am 13. Juni vorlegen
möchte, so hat er dafür im Wesentlichen zwei Gründe: Da der
Verfassungsauftrag zur Schaffung einer Mutterschaftsversicherung seit mehr
als 50 Jahren besteht, soll er nun ohne weiteren Zeitverlust umgesetzt
werden. Darüber hinaus ist in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit über
diese Versicherung eine intensive Diskussion geführt worden. Sie soll nicht
unterbrochen, sondern im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 13. Juni
fortgesetzt werden. Eine Verschiebung ins Jahr 2000 (März oder Juni) würde
die Kampagne erschweren.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Der Vizekanzler

Achille Casanova

1.3.1999