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Ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe soll attraktiver werden

3003 Bern, 24. Februar 1999

Medienmitteilung

Ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe soll attraktiver werden

Rückwirkend auf den 1. Januar 1999 hat der Bundesrat die Verordnung über die
ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe geändert. Neu werden die freiwillige
Teilnahme an Militärsportkursen und offiziellen Militärwettkämpfen im
Ausland an die gesetzliche Dienstleistungspflicht angerechnet, insgesamt
höchstens 30 Tage.

Mit dieser Neuerung soll die Attraktivität der freiwilligen
ausserdienstlichen militärsportlichen Ausbildung gesteigert werden. Sie
entspricht einem langjährigen Anliegen vieler Militärsportanhänger. Ohne
grossen administrativen Aufwand soll sie dazu beitragen, die Beteiligung am
ausserdienstlichen Militärsport zu verbessern.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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