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Erweitertes Aufgabengebiet für das Festungswachtkorps

3003 Bern, 24. Februar 1999

Medienmitteilung

Erweitertes Aufgabengebiet für das Festungswachtkorps

Der Bundesrat hat die Verordnung über das Festungswachtkorps (FWK) geändert.
Sie tritt am 1. März 1999 in Kraft und entspricht dem erweiterten
Aufgabengebiet des FWK. Insbesondere regelt sie Einsätze des FWK im Bereich
der Sicherung von Menschen und Einrichtungen.

Das Militärgesetz weist dem Festungswachtkorps in erster Linie die
Überwachung, den Unterhalt sowie die Verwaltung von militärischen Anlagen
zu. Zudem kann der Bundesrat das FWK - unter Wahrung der Kernaufgaben - mit
weiteren Aufgaben betrauen. Im Zuge der Neuerungen in den Bereichen Armee
und Departement hat sich der Aufgabenkreis dieser militärischen
Berufsformation in den letzten Jahren erheblich erweitert. Die angepasste
Verordnung umfasst nun auch diese Aufgaben, welche das FWK bereits seit
einigen Jahren de facto wahrnimmt. Hinzugekommen sind:

Unterstützung von Schulen und Kurse der Armee bei der Ausbildung
insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Anlagenbetrieb
Sicherungseinsätze
Polizeieinsätze
Katastrophenhilfe im In- und Ausland
Friedensförderungsdienste
Durchführung und Leitung der Kampfmittelbeseitigung für die Belange der
Armee

Die überarbeitete Verordnung ermöglicht es dem Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) weiter, künftig das Festungswachtkorps im
Bedarfsfall subsidiär und für beschränkte Zeit noch flexibler einzusetzen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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