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Verordnung über die Armeepferde

3003 Bern, 17. Februar 1999

Medieninformation

Verordnung über die Armeepferde

Der Bundesrat hat auf den 1. März 1999 die neue Verordnung über die
Armeepferde in Kraft gesetzt. Nach der Privatisierung der Eidgenössischen
Militärpferdeanstalt (EMPFA) sowie der Neuerungen von Armee 95 und EMD 95
drängte sich eine Überarbeitung der bisherigen Verordnungen auf.

Bis heute war das ganze Pferdewesen in der Armee in drei Bundesrats- und
zwei Departementsverordnungen geregelt. Die neue Bundesratverordnung über
die Armeepferde stützt sich auf das Militärgesetz ab. Sie regelt lediglich
die Grundsätze. Sie zeigt vor allem auf, in welchen Bereichen das
Departement Ausführungsbestimmungen zu erlassen hat.

Die anschliessende Departementsverordnung hält alle Details über den An- und
Verkauf sowie die Ausbildung der Armeepferde und deren Verwendung in Schulen
und Kursen fest. In weitern Abschnitten regelt sie die Rechte und Pflichten
der Käufer von Armeepferden. Die Departementsverordnung zeigt insbesondere
auch auf, welche Aufgaben aus dem Bereich der Pferde die Armee Dritten
übertragen kann. Dazu gehören die Beschaffung und Ausbildung der Armeepferde
sowie deren veterinärmedizinischen Behandlungen. Diese Bereiche werden
momentan durch das Nationale Pferdezentrum in Bern wahrgenommen.

Im Vergleich zu den bisherigen Verordnungen beinhalten die beiden neuen
Verordnungen inhaltlich keine wesentlichen Neuerungen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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