Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat will eine Sprecherin oder einen Sprecher

Pressemitteilung

Bundesrat will eine Sprecherin oder einen Sprecher

Der Bundesrat will die Funktion einer Bundesratssprecherin oder eines
Bundesratssprechers einführen. Er hat deshalb beschlossen, die
parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates für eine Ergänzung des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes zu unterstützen.

Bereits in seiner Botschaft vom 20. Oktober 1993 hatte der Bundesrat
vorgeschlagen, eine Vizekanzlerin beziehungsweise einen Vizekanzler als
Regierungssprecherin oder -sprecher zu bestimmen. Er unterstrich damals,
dass „der hohe Stellenwert, der einer umfassenden Information der
Öffentlichkeit in einem modernen Staatswesen zukommt, es rechtfertigt, das
Amt einer Regierungssprecherin oder eines Regierungssprechers zu
institutionalisieren. Dadurch wird die Bedeutung der Information der
Öffentlichkeit unterstrichen und die Stellung der Informationstätigkeit
gegenüber den anderen Verwaltungstätigkeiten aufgewertet." Bei den
parlamentarischen Beratungen wurde dieser Artikel aber gegen den Willen des
Bundesrates aus dem Gesetz gestrichen.

Im Rahmen ihrer umfassenden Überprüfung der Informationstätigkeit des
Bundesrates und der Bundesverwaltung, insbesondere in ausserordentlichen
Situationen, schlägt nun die Geschäftsprüfungskommission einen neuen Art.
10bis des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vor, in welchem
dem Bundesrat das Mandat erteilt wird, eine Bundesratssprecherin oder einen
Bundesratssprecher zu bestimmen. Dieser oder diese informiert im Auftrag des
Bundesrates die Öffentlichkeit und koordiniert die Information zwischen dem
Bundesrat und den Departementen. In seiner Stellungnahme unterstreicht der
Bundesrat, dass der vorgeschlagene Artikel weitgehend der bereits heute
durch den Vizekanzler für Information wahrgenommenen Tätigkeit entspricht.
Durch den neuen Titel wird diese Tätigkeit zusätzlich legitimiert und
aufgewertet.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

3.2.1999