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Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Wohneigentum für alle"

Pressemitteilung

Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Wohneigentum für alle":

In französischer Fassung fehlt ein Satz

In der französischen Fassung des vom Parlament verabschiedeten
Bundesbeschlusses über die Volksinitiative „Wohneigentum für alle" fehlt aus
Versehen der Satz "Bei erheblichen wertvermehrenden Investitionen können die
Eigenmietwerte verhältnismässig erhöht werden." Dabei handelt es sich um
einen Aspekt der Initiative, der weder von den Initianten noch von den
Gegnern speziell betont oder bestritten wurde, und der für die Beurteilung
des Begehrens als nicht zentral zu betrachten ist. Dennoch hat der Bundesrat
die Bundeskanzlei beauftragt die Stimmberechtigten der französischsprachigen
Schweiz mit einem Nachversand zu dokumentieren.

Das Versehen datiert von 1995. In der französischen Fassung wurde der
Initiativtext damals zwar korrekt in der Botschaft, aber lückenhaft im
Bundesbeschluss festgehalten. Das Fehlen des einen Satzes wurde seither
weder in den parlamentarischen Beratungen noch von den Initianten oder den
Gegnern je bemerkt. Es ist denn auch dieser unvollständige Text, den das
Parlament in der Schlussabstimmung vom 9. Oktober guthiess und der am 20.
Oktober 1998 im Bundesblatt veröffentlicht wurde. Und es ist dieser Text,
der den französischsprachigen Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung
vorgelegt wurde.

Auch wenn dieser Mangel für den Entscheid des Stimmvolkes über diese
Initiative sicher nicht ausschlaggebend sein wird, hat der Bundesrat die
Bundeskanzlei beauftragt, in Zusammenarbeit mit den französischsprachigen
Kantonen alle Massnahmen zu treffen, damit sich die Stimmberechtigten in
voller Kenntnis der Vorlage und deren Auswirkungen darüber aussprechen
können. Mit dieser Pressemitteilung soll denn auch das Stimmvolk auf diesen
Fehler aufmerksam gemacht werden. Zudem wird in den französischsprachigen
Gemeinden allen Haushalten eine Karte zugestellt, die den vollen Text der
Volksinitiative wiedergibt (siehe Beilage).

Gleichzeitig hat der Bundesrat die Westschweizer Kantone gebeten abzuklären,
wie viele Personen in allen französischsprachigen Gemeinden brieflich
abgestimmt haben, bevor der Fehler publik wurde. Auf diese Weise will er
eine objektive Beurteilung der Gültigkeit der Abstimmung vom 7. Februar
vornehmen. Insbesondere soll festgestellt werden, ob diese Stimmen den
Ausgang der Abstimmung hätten beeinflussen können.

Mit all diesen Massnahmen will der Bundesrat erreichen, dass der am 7.
Februar zum Ausdruck gebrachte Wille des Volkes und der Stände richtig
interpretiert werden kann. Für den Bundesrat hat die Achtung der Volksrechte
auf jeden Fall oberste Priorität.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

20.1.1999

Briefliche Stimmabgabe in der Romandie nicht sonderlich verbreitet

Wieviele Bürgerinnen und Bürger aus der Romandie werden im Hinblick auf den
7. Februar bis zum 23. Januar brieflich abgestimmt haben, bevor der Fehler
im Abstimmungstext erkannt, korrigiert und am 20. Januar kommuniziert wurde?
Wieviele welsche Auslandschweizer werden ebenfalls brieflich abstimmen? -
Diese Zahlen lassen sich nicht genau eruieren. Es gibt aber Anhaltspunkte
dafür, dass nur etwa 25´000 brieflich abgegebene Stimmen von dem Fehler
betroffen sein könnten. Mit seinen Weisungen an die Kantone will der
Bundesrat völlige Klarheit darüber erlangen.

Die relativ niedrige Zahl lässt sich mit der besonderen Lage in der welschen
Schweiz erklären: Einzig in den Kantonen Genf und Freiburg sowie im
französischen Teil des Kantons Bern ist die briefliche Abstimmung weit
verbreitet. Am vergangenen 29. November beispielsweise hatten etwa 76´000
Stimmberechtigte aus dem Kanton Genf und rund 11´400 aus dem Kanton Freiburg
brieflich abgestimmt - die meisten von ihnen allerdings erst in den letzten
zwei Wochen vor dem Urnengang.

In den Kantonen Wallis, Waadt, Neuenburg und Jura hingegen müssen sich die
Stimmberechtigten für den brieflichen Weg ausdrücklich anmelden. In diesen
vier Kantonen liegt der Prozentsatz der brieflich abgegebenen Stimmen
deshalb nur gerade zwischen 0,7 (Jura) und 6,3 (Neuenburg) Prozent. In den
französischsprachigen Gebieten des Kantons Bern hatten anlässlich der
Abstimmung vom 29. November bis zwei Wochen vor dem Urnengang etwa 2´500
Personen brieflich abgestimmt.

Was die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betrifft, so stammten im
September 1998 (letzte erfasste Zahlen) genau 17´513 Stimmberechtigte aus
der Romandie, nämlich 6´681 aus dem Kanton Genf, 6´317 aus der Waadt, 2´000
aus dem Kanton Neuenburg, 1´521 aus dem Wallis und 994 aus dem Kanton Jura.

Auch bei diesen dürfte die Stimmbeteiligung nicht wesentlich anders sein als
jene in der Heimat.

Aufgrund dieser gefestigten Berechnungen kann man davon ausgehen, dass
insgesamt nur etwa 25´000 stimmberechtigte Romands (einschliesslich
Auslandschweizer) von dem verlorengegangenen Satz im Initiativtext betroffen
sein dürften.