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Die Strafe im Heimatstaat verbüssen
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Ueberstellungsvertrag mit Thailand

Schweizerische und thailändische Strafgefangene sollen inskünftig ihre Haftstrafe im Heimatstaat verbüssen können. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft betreffend den Vertrag zwischen der Schweiz und Thailand über die Ueberstellung von Straftätern zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Ueberstellungsvertrag hat vor allem einen humanitären Zweck und dient der besseren sozialen Wiedereingliederung der Strafgefangenen nach ihrer Freilassung. Er lehnt sich so weit als möglich an das Europäische Ueberstellungsübereinkommen an und stützt sich auf Verträge, die Thailand mit verschiedenen anderen europäischen Staaten abgeschlossen hat. Folgende Bestimmungen machen den Kerngehalt des Überstellungsvertrags aus:
 

 
Zurzeit sind 10 Schweizer Staatsangehörige in thailändischen Gefängnissen inhaftiert. Davon befinden sich 7 Personen wegen Drogendelikten in Haft.
 
24. März 1999
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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