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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Der Bundesrat genehmigt NEAT-Vorprojekte und den aktualisierten Sachplan AlpTransit


MEDIENMITTEILUNGDer Bundesrat genehmigt NEAT-Vorprojekte und den aktualisierten 
Sachplan AlpTransitNach den bereits 1995 gutgeheissenen Basistunnels am Gotthard 
und am Lötschberg hat der Bundesrat auch deren Anschlüsse an die bestehenden Linien 
sowie die Basistunnel am Ceneri und Zimmerberg als Vorprojekte genehmigt. Weiter 
hat der Bundesrat den aktualisierten Sachplan AlpTransit verabschiedet, in welchem 
die als Vorprojekt genehmigten sowie die noch zurückgestellten Streckenabschnitte 
der Neat raumplanerisch gesichert werden.Bei den jetzt genehmigten Vorprojekten 
handelt es sich auf der Lötschberg-Achse um den Anschluss des Basistunnels an die 
Stammlinie im Bereich Frutigen und den Basistunnel zwischen der Verzweigung Lötschen 
bis und mit Verknüpfung mit der Rhonetallinie westlich Visp (Transitast). Der Basistunnel 
zwischen Frutigen und Steg war bereits 1995 genehmigt worden.Auf der Gotthard-Achse 
geht es um den Anschluss der Neubaustrecke an die Stammlinie bei Giustizia, den 
Ceneri-Tunnel gemäss optimierter Alternativvariante von 1996 inkl. der Anschlüsse 
der Neubaustrecke an die Stammlinie bei Camorino und Vezia. Der Basistunnel zwischen 
Erstfeld und Bodio und die offene Linienführung im Raum Biasca waren bereits 1995 
genehmigt worden. Die Vorprojektgenehmigung für den Anschluss des Basistunnels an 
die Stammlinie im Raum Altdorf/Erstfeld wird bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens 
mit dem Kanton Uri zurückgestellt. Uri macht geltend, dass eine Linienführung gemäss 
der Variante SBB (Talvariante) dem kantonalen Richtplan widerspreche.Beim Anschluss 
Ostschweiz ist der zur NEAT gehörende Teil des Zimmerberg-Basistunnels (Nidelbad-Litti) 
genehmigt worden. Die Vorprojektgenehmigung für den Hirzeltunnel wird hingegen zurückgestellt, 
weil die Linienführung optimiert werden muss.Verzögerungen vermeidenDer Bundesrat 
möchte Verzögerungen auf zeitkritischen Abschnitten insbesondere beim Lötschberg 
vermeiden. Er hat deshalb die Vorprojektgenehmigung für den Streckenabschnitt Uri 
bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens sistiert. Ein Zuwarten hätte die Einleitung 
des Plangenehmigungsverfahrens für den Abschnitt Raron der Lötschberg-Basislinie 
verzögert.Mit dem revidierten Sachplan AlpTransit werden die vorerst noch zurückgestellten 
Streckenabschnitte der Neat raumplanerisch sichergestellt. Auf der Lötschberg-Achse 
handelt es sich dabei um die Linienführung des Niesenflankentunnels, die Standorte 
für den Autoverlad im Kander- und im Rhonetal sowie die Linienführung des Anschlusses 
Mittelwallis ab dem Portal Steg. Auf der Gotthard-Achse sind es die Linienführungen 
in den Teilabschnitten Rigi und Axen bis zur Kantonsgrenze Schwyz/Uri sowie die 
Linienführung in den Teilabschnitten Riviera Süd und Bellinzona. Die Festsetzung 
der Linienführung im Teilabschnitt Uri ist abhängig vom Ausgang des Bereinigungsverfahrens, 
welches bis Ende 1999 abgeschlossen werden soll.Mit der Genehmigung der Vorprojekte 
und des Sachplans AlpTransit steht die Linienführung der NEAT zum grössten Teil 
fest. Nach umfangreichen und intensiven Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen 
und den betroffenen Bundesbehörden können jetzt ohne weiteren Verzug die Plangenehmigungsverfahren 
für die noch ausstehenden Abschnitte der ersten Bauetappe eingeleitet werden. Anmerkung: 
Der Prüfbericht zu den Vorprojekten liegt auf deutsch und in einer deutsch-italienischen 
Version vor. Der Sachplan liegt nur in einer deutsch-italienischen Version vor.Bern, 
den 15. März 1999	Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunftsstelle:Bundesamt 
für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43