Der Bundesrat genehmigt NEAT-Vorprojekte und den aktualisierten Sachplan AlpTransit
MEDIENMITTEILUNGDer Bundesrat genehmigt NEAT-Vorprojekte und den aktualisierten
Sachplan AlpTransitNach den bereits 1995 gutgeheissenen Basistunnels am Gotthard
und am Lötschberg hat der Bundesrat auch deren Anschlüsse an die bestehenden Linien
sowie die Basistunnel am Ceneri und Zimmerberg als Vorprojekte genehmigt. Weiter
hat der Bundesrat den aktualisierten Sachplan AlpTransit verabschiedet, in welchem
die als Vorprojekt genehmigten sowie die noch zurückgestellten Streckenabschnitte
der Neat raumplanerisch gesichert werden.Bei den jetzt genehmigten Vorprojekten
handelt es sich auf der Lötschberg-Achse um den Anschluss des Basistunnels an die
Stammlinie im Bereich Frutigen und den Basistunnel zwischen der Verzweigung Lötschen
bis und mit Verknüpfung mit der Rhonetallinie westlich Visp (Transitast). Der Basistunnel
zwischen Frutigen und Steg war bereits 1995 genehmigt worden.Auf der Gotthard-Achse
geht es um den Anschluss der Neubaustrecke an die Stammlinie bei Giustizia, den
Ceneri-Tunnel gemäss optimierter Alternativvariante von 1996 inkl. der Anschlüsse
der Neubaustrecke an die Stammlinie bei Camorino und Vezia. Der Basistunnel zwischen
Erstfeld und Bodio und die offene Linienführung im Raum Biasca waren bereits 1995
genehmigt worden. Die Vorprojektgenehmigung für den Anschluss des Basistunnels an
die Stammlinie im Raum Altdorf/Erstfeld wird bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens
mit dem Kanton Uri zurückgestellt. Uri macht geltend, dass eine Linienführung gemäss
der Variante SBB (Talvariante) dem kantonalen Richtplan widerspreche.Beim Anschluss
Ostschweiz ist der zur NEAT gehörende Teil des Zimmerberg-Basistunnels (Nidelbad-Litti)
genehmigt worden. Die Vorprojektgenehmigung für den Hirzeltunnel wird hingegen zurückgestellt,
weil die Linienführung optimiert werden muss.Verzögerungen vermeidenDer Bundesrat
möchte Verzögerungen auf zeitkritischen Abschnitten insbesondere beim Lötschberg
vermeiden. Er hat deshalb die Vorprojektgenehmigung für den Streckenabschnitt Uri
bis zum Abschluss des Bereinigungsverfahrens sistiert. Ein Zuwarten hätte die Einleitung
des Plangenehmigungsverfahrens für den Abschnitt Raron der Lötschberg-Basislinie
verzögert.Mit dem revidierten Sachplan AlpTransit werden die vorerst noch zurückgestellten
Streckenabschnitte der Neat raumplanerisch sichergestellt. Auf der Lötschberg-Achse
handelt es sich dabei um die Linienführung des Niesenflankentunnels, die Standorte
für den Autoverlad im Kander- und im Rhonetal sowie die Linienführung des Anschlusses
Mittelwallis ab dem Portal Steg. Auf der Gotthard-Achse sind es die Linienführungen
in den Teilabschnitten Rigi und Axen bis zur Kantonsgrenze Schwyz/Uri sowie die
Linienführung in den Teilabschnitten Riviera Süd und Bellinzona. Die Festsetzung
der Linienführung im Teilabschnitt Uri ist abhängig vom Ausgang des Bereinigungsverfahrens,
welches bis Ende 1999 abgeschlossen werden soll.Mit der Genehmigung der Vorprojekte
und des Sachplans AlpTransit steht die Linienführung der NEAT zum grössten Teil
fest. Nach umfangreichen und intensiven Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen
und den betroffenen Bundesbehörden können jetzt ohne weiteren Verzug die Plangenehmigungsverfahren
für die noch ausstehenden Abschnitte der ersten Bauetappe eingeleitet werden. Anmerkung:
Der Prüfbericht zu den Vorprojekten liegt auf deutsch und in einer deutsch-italienischen
Version vor. Der Sachplan liegt nur in einer deutsch-italienischen Version vor.Bern,
den 15. März 1999 Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunftsstelle:Bundesamt
für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43