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Leitlinien für die „Stiftung solidarische Schweiz“

PRESSEMITTEILUNG

Leitlinien für die „Stiftung solidarische Schweiz“

Im Lichte der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Leitlinien für das
Gesetz zur „Stiftung solidarische Schweiz“ festgelegt. Auf der Basis der
positiv bewerteten Grundidee wurden auch Aenderungen vorgenommen.
Insbesondere werden die Aufgabenschwerpunkte reduziert und unter dem
Leitgedanken der Prävention auf die drei Felder „Armut“, „Gewalt“ und
„Aufbau von demokratischen Gemeinschafts-Strukturen“ konzentriert.
Prägend bleibt dabei ein umfassend verstandener Solidaritätsbegriff.
Langfristig wegweisende Richtschnur für die Aktivitäten der Stiftung ist
die Verbesserung der Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.
Das Gesetz wird nach der Abstimmung über die separate Reform
Währungsverfassung, voraussichtlich im Frühling 2000, vorgelegt.

Im Anschluss an die überwiegend positive Bewertung des Konzepts für eine
„Stiftung solidarische Schweiz“ in der Vernehmlassung, hat der Bundesrat
die Leitlinien für das Gesetz festgelegt. Die Grundidee des auf
Prävention und Nachhaltigkeit basierenden Solidaritätswerks sowie die
Handlungsgrundsätze sind für die Ausarbeitung der Gesetzgebung
wegweisend. Gültig bleibt nebst dem Finanzierungsmodell ebenfalls, dass
die Stiftung nicht selber operativ tätig wird und auch keine Einzelhilfe
leistet. Sie unterstützt in erster Linie Projekte, die von privaten oder
staatlichen Trägern umgesetzt werden. Soforthilfe ist nur in
Ausnahmefällen vorgesehen. Als drittes Instrument ist der jährliche
Solidaritätspreis vorgesehen.

Konzentration auf drei Aufgabenfelder

Auf den vielfach formulierten Wunsch nach einem weniger verzettelten
Tätigkeitsgebiet reagiert der Bundesrat mit der Konzentration auf drei
Aufgabenfelder sowie mit dem Verzicht auf spezielle Schwerpunkte während
der Aufbauphase. Damit  erhält die Stiftung ein klares Profil. Die drei
Aufgabenfelder sind:

? Verhütung von Ursachen und Linderung von Folgen von Armut und
Ausgrenzung bzw. Begünstigung von Integration und Befähigung zu
Eigenverantwortung.

? Verhütung von Ursachen und Linderung von Folgen von Gewalt,
Menschenrechtsverletzungen und Völkermord einschliesslich Unterstützung
von Verständigungs-, Versöhnungs- und Erinnerungsarbeit.

? Hilfe beim Aufbau von Strukturen einer funktionsfähigen und
demokratischen Gesellschaft.
Die Erkenntnis, dass Völkermord nie wieder geschehen darf, stand
bekanntlich am Anfang der Stiftungsidee. Ohne dass Gesetz und Botschaft
einzelne Opfergruppen speziell vorbestimmen, sieht der Bundesrat im
Aufgabenschwerpunkt, der sich mit Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und
Völkermord auseinandersetzt, die Möglichkeit für Projekte im
Zusammenhang mit Genoziden.

Kinder und Jugend nicht isoliert betrachten

Teilweise, aber nicht mehrheitlich, wurde eine ausschliessliche
Schwerpunktbildung zugunsten notleidender Kinder gewünscht. Der
Bundesrat trägt diesem Anliegen Rechnung, indem er die Eröffnung von
Zukunftsperspektiven für Kinder und Jugendliche zur ständigen
Richtschnur der Stiftungsaktivitäten macht. Bei der Erfüllung ihrer
Hauptaufgaben hat die Stiftung darauf zu achten. Hingegen kann künftigen
Generationen nur dann nachhaltig geholfen werden, wenn Probleme
grundsätzlich angegangen werden können. Eine auf Kinder beschränkte
Hilfe, welche die in der „Erwachsenenwelt“ angelegten Ursachen und
Mängel nicht erfasst, könnte höchstens Folgen lindern. Hingegen bietet
ein umfassend definiertes Solidaritätsverständnis weitaus grössere
Möglichkeiten zur Verbesserung der Zukunftschancen.

Abschluss der Vorarbeiten

Auf dieser Basis werden nun die vorbereitenden Gesetzesarbeiten
abgeschlossen, anschliessend wird die Projektkoordination aufgelöst.
Gesetz und Botschaft werden dem Parlament zugeleitet, sobald die
Verfassungsgrundlage für die Verwendung der für die Führung der
Geldpolitik nicht mehr benötigten Goldreserven der Schweizerischen
Nationalbank (SNB) in Kraft ist. Diese soll im Rahmen der
Währungsverfassung geschaffen werden, welche voraussichtlich im Frühjahr
2000 zur Abstimmung kommt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

15.3.1999