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Gegen Gewalttaten - für fairen Oecalan-Prozess/BR nimmt Stellung zu den Aktionen kurdischer Extremisten

Pressemitteilung

Gegen Gewalttaten - für fairen Oecalan-Prozess

Bundesrat nimmt Stellung zu den Aktionen kurdischer Extremisten

Der Bundesrat sieht keine politische oder sonstige Rechtfertigung für
Gewalt und ist auch in Zukunft nicht bereit, Gewalttätigkeiten zu
dulden. Er hält dies in seiner Stellungnahme zu drei parlamentarischen
Vorstössen fest, die sich auf die jüngsten Aktionen von Kurden in der
Schweiz beziehen. Wie er in seiner Antwort auf die Dringlichen
Interpellationen der FDP- und der SVP-Fraktion sowie des Solothurner
Ständerates Rolf Büttiker weiter festhält, will er aber seinen
aussenpolitischen Handlungsspielraum nutzen, um sich für eine
verbesserte Stellung der kurdischen Bevölkerung einzusetzen und von der
Türkei einen fairen Prozess gegen den PKK-Führer Oecalan zu verlangen.

Verständnis für die schwierige Lage der Kurden

Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage der kurdischen Bevölkerung
bewusst und hat in den letzten Jahren wiederholt in der OSZE und im
Europarat  Vorstösse unternommen, um die Türkei zur Anerkennung der
Menschenrechte zugunsten der Kurden anzuhalten. Aussenpolitisch will er
weiterhin seinen multilateralen Handlungsrahmen nutzen, um sich für eine
Besserstellung der kurdischen Bevölkerung einzusetzen. Im Sinn der Guten
Dienste wird er auch die Unterstützung geeigneter internationaler
Initiativen für eine politische Lösung der Kurdenfrage sorgfältig
prüfen. In Bern wie in Ankara werden die zuständigen Bundesstellen den
türkischen Behörden zudem ihre Erwartungen hinsichtlich des Prozesses
gegen Kurdenführer Oecallan in Erinnerung rufen; der türkischen
Geschäftsträgerin in der Schweiz wurden sie bereits zur Kenntnis
gebracht.

Kein Entgegenkommen für Rechtsbrecher

Für den Bundesrat ist es aber auch klar, dass Gewalttätigkeiten in einem
Rechtsstaat nicht geduldet werden dürfen. Sie sind weder politisch noch
sonstwie zu rechtfertigen. Der Rechtsstaat kann nur bestehen, wenn
widerrechtliche Handlungen konsequent geahndet werden, und es geht nicht
an, sich gegenüber Rechtsbrechern auf ein falsches Entgegenkommen
einzulassen. Die Schweiz kann auch nicht dulden, dass Ausländer Probleme
in ihren Heimatstaaten auf ihrem Territorium austragen.

Der Bundesrat hat deshalb bereits Massnahmen zum verbesserten Schutz
bedrohter Objekte in Bundeszuständigkeit sowie Vorkehrungen für einen
verstärkten Staatsschutz getroffen. Es gilt jetzt namentlich, die
erforderlichen Strafuntersuchungen schnell und entschlossen, aber mit
Augenmass zu führen und die Urteile dann auch zu vollziehen. Der
Bundesrat ist überdies der Ansicht, dass die zuständigen Behörden von
Bund und Kantonen, gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen,
eine Reihe von Massnahmen im Ausländer- und Asylrecht konsequent
anwenden müssen. Ein Verbot der PKK betrachtet der Bundesrat nach wie
vor nicht als sinnvoll.

Schwierige internationale Zusammenarbeit

Angesichts der zentralen Steuerung der verübten Gewalttaten in ganz
Europa ist es dem Bundesrat klar, dass einer solchen Bedrohung nur durch
internationale Zusammenarbeit wirkungsvoll begegnet werden kann. Er will
die dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll nutzen. Die
Nichtmitgliedschaft unseres Landes in der Europäischen Union setzt einer
vollwertigen Teilnahme an der europäischen Sicherheitszusammenarbeit
enge Grenzen.

Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass die schweizerischen
Polizeikorps bei der Bewältigung mehrerer gleichzeitiger
sicherheitspolizeilicher Grossereignisse an ihre Kapazitätsgrenzen
stossen. Diesem Umstand ist bei der Ueberprüfung des Systems der inneren
Sicherheit, die Bund und Kantone gemeinsam durchführen sollen, Rechnung
zu tragen.

15. März 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst