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Energieabgabe zur Förderung der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien


MEDIENMITTEILUNGEnergieabgabe zur Förderung der rationellen Energieverwendung und 
der erneuerbaren EnergienDer Bundesrat unterstützt die parlamentarische Initiative 
für einen Förderabgabebeschluss. Danach soll, sobald die Verfassungsgrundlagen geschaffen 
sind, möglichst rasch eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zur Finanzierung 
der Energiepolitik eingeführt werden. Nach Auffassung des Bundesrates sollen aus 
dem Ertrag der Abgabe in restriktiver Art und in Einzelfällen auch Überbrückungshilfen 
für Wasserkraftwerke geleistet werden, die durch die Elektrizitätsmarktöffnung in 
wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.In Ergänzung und in Bestätigung früherer 
Stellungnahmen unterstützt der Bundesrat in einem Schreiben an die Kommission für 
Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates die parlamentarische Initiative 
zur Einführung einer befristet zweckgebundenen Energieabgabe (Förderabgabebeschluss, 
FAB). Der FAB verstärkt wirksam die Energie- und Klimaschutzpolitik des Bundesrates 
und ist ein geeigneter Gegenvorschlag zur Solar-Initiative. Die Vorlage soll auch 
nach Auffassung des Bundesrates rasch rechtswirksam werden. Über längere Zeit stabile 
und voraussehbare Rahmenbedingungen sind für den Erfolg der Förderprogramme und 
im Interesse der betroffenen Wirtschaftszweige wichtig. Der Bundesrat begrüsst die 
Möglichkeit einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer von zehn auf 15 Jahre. Bei günstigeren 
Rahmenbedingungen und beim Eintritt der angestrebten Wirkungen ist auch eine Verkürzung 
der Förderdauer vorgesehen.Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die befristet 
zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung der rationellen Energieverwendung 
und der erneuerbaren Energien, für Klimaschutzprojekte im Ausland (Joint Implementation) 
sowie für die Erhaltung und Erneuerung von bestehenden Wasserkraftwerken eingesetzt 
werden sollen. Der Bundesrat ist gegen eine generelle Entschädigung für nicht amortisierbare 
Investitionen auch im Bereich der Wasserkraft. Für vom Bundesrat zu bezeichnende 
Einzelfälle sollen jedoch beschränkte und restriktiv einzusetzende Mittel aus dem 
Ertrag der Energieabgabe zur Verfügung stehen. Eine erste Bilanz ist nach der ersten 
Etappe der Elektrizitätsmarktöffnung zu ziehen. Diese punktuelle Überbrückungshilfe 
für unsere volkswirtschaftlich, versorgungspolitisch und ökologisch wichtigste einheimische 
Energiequelle erleichtert die Öffnung des Elektrizitätsmarktes.Der Bundesrat unterstützt 
auch die beiden vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen als Basis für die neue Finanzordnung 
mit ökologischen Anreizen und für die befristete Zweckbindung der Energieabgabe. 
Mit der Finanzierung der Sozialversicherungen bestehen immer noch Unsicherheiten. 
Deshalb soll nach Auffassung des Bundesrates die Möglichkeit offengehalten werden, 
Mittel aus dem Ertrag der Energieabgabe nicht nur zur Senkung von obligatorischen 
Sozialversicherungsbeiträgen zu verwenden, sondern auch zur Vermeidung der Erhöhung 
dieser Beiträge.Bern, 8. März 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, 
Energie und KommunikationPressedienstAuskunft:	Dr. Eduard Kiener, Direktor des Bundesamtes 
für Energie, Tel. 031/322 56 01