Lärmsanierung bringt mehr Lebensqualität entlang der Eisenbahnlinien
MEDIENMITTEILUNGLärmsanierung bringt mehr Lebensqualität entlang der Eisenbahnlinien
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verabschiedet.
Die zwei in dieser Vorlage integrierten Bundesbeschlüsse umfassen das Umsetzungskonzept,
das Sanierungsziel, das Investitionsprogramm und dessen Finanzierung. Zudem soll
die in der Lärmschutzverordnung für die Sanierung des bestehenden Eisenbahnnetzes
vorgesehene Frist - sie läuft 2002 ab - erstreckt werden. Die Rollmaterialsanierung
ist bis Ende 2009, die Umsetzung der baulichen Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg
des Lärms sowie die Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bis Ende 2015 zu realisieren.
Die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern bei Lärmbelastungen über dem
Immissionsgrenzwert sollen zu 50 Prozent vom Bund getragen werden. Für die Lärmsanierung
der Eisenbahn werden insgesamt 1,854 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt.Alle
neuen und wesentlich geänderten Anlagen müssen im Einklang mit den entsprechenden
Lärmschutzvorschriften erstellt werden und müssen die gesetzlich vorgeschriebenen
Belastungsgrenzwerte einhalten. Entlang des bestehenden Eisenbahnnetzes ist dies
jedoch nicht überall der Fall. Mit dessen lärmtechnischer Sanierung soll dieser
Mangel in den kommenden 15 Jahren behoben werden. Nach den Empfehlungen der interdepartementalen
Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm (IDA-E) sollen zwei Drittel der übermässig vom Eisenbahnlärm
betroffenen Personen durch Massnahmen ausserhalb der Gebäude geschützt werden, z.B.
mit der Lärmsanierung des schweizerischen Rollmaterials oder mit Lärmschutzwänden.
Erst wenn trotz dieser Massnahmen die Immissionsgrenzwerte weiterhin überschritten
werden, ist der Einbau von Schallschutzfenstern vorgesehen, wobei die Kosten dafür
zur Hälfte vom Bund übernommen werden. Die vorgesehene Regelung geht über die geltenden
Lärmschutzbestimmungen hinaus, welche den Einbau von Schallschutzfenstern auf Kosten
des Verursachers erst ab Überschreitung des höheren Alarmwertes verlangt.Als Berechnungsgrundlage
für die künftige Lärmbelastung diente insbesondere der von den SBB und BLS ausgearbeitete
Schlussbericht über "Angebot und Fahrplanstruktur der Transitachsen Gotthard und
Lötschberg" Zur lärmtechnischen Sanierung der älteren Reisezug- und Güterwagen werden
vor allem der Ersatz von Graugussbremssohlen durch solche aus Kunststoff vorgeschlagen.
Bei Wagen, die mit hoher Geschwindigkeit und im internationalem Verkehr eingesetzt
werden, sollen zusätzlich eigenspannungsarme Monoblocräder eingebaut werden. Die
Kosten für diese Rollmaterialsanierung belaufen sich auf etwa 820 Millionen Franken.Die
Länge der zu errichtenden Lärmschutzwände wurde im Rahmen der generellen Massnahmenplanung
ermittelt. Die Summe aller baulichen Massnahmen ergab ungefähr 270 km Lärmschutzwände
und verursacht Kosten von rund 690 Millionen Franken. Für die Sanierung der Bergstrecke
am Gotthard fallen voraussichtlich 70 Millionen Franken an.Ein Drittel der übermässig
vom Eisenbahnlärm betroffenen Bevölkerung kann durch leiseres Rollmaterial und Lärmschutzwände
nicht ausreichend geschützt werden. Für diese Betroffenen ist der Einbau von Schallschutzfenstern
vorgesehen. Die heutige Regelung verlangt Einbau von Schallschutzfenstern jedoch
erst bei Lärmbelastungen, die über dem Alarmwert liegen. Die neuen Bestimmungen
sehen vor, - bei Zustimmung der Liegenschaftseigentümer - Schallschutzfenster bereits
dann einzubauen, wenn die Lärmbelastung zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem
Alarmwert liegt, wobei der Bund die Kosten dafür zur Hälfte übernimmt. Der Aufwand
dafür beläuft sich dabei auf insgesamt 110 Millionen Franken.Für die Lärmsanierung
des bestehenden Eisenbahnnetzes, inklusive den Rückstellungen von 150 Millionen
Franken für bereits von Dritten erstellten Lärmschutzmassnahmen, dem zusätzlichen
Vollzugsaufwand der Bundesverwaltung und der Personalkosten für befristete Stellen
in Höhe von 14 Millionen Franken, müssen insgesamt 1,854 Milliarden Franken aufgebracht
werden.Die Kosten der Lärmsanierung von Eisenbahnen sind Teil des am 29. November
1998 vom Volk gutgeheissenen "Pakets" Bau und Finanzierung der Infrastrukturvorhaben
des öffentlichen Verkehrs. Die jährlichen Aufwendungen für die Lärmsanierung können
nicht im voraus abschliessend festgelegt werden, da sie von der Dauer der Baubewilligungsverfahren,
der betrieblichen Auslastung des Rollmaterials und weiteren Rahmenbedingungen abhängig
sind. Es ist jedoch ab dem Jahr 2000 mit Jahrestranchen von rund 150 Millionen Franken
zu rechnen.Die Sanierung des Huckepack-Korridors am Gotthard und der NEAT-Zufahrtsstrecken
erfolgt gemäss den Vereinbarungen mit den Kantonen bzw. gestützt auf den AlpTransit-Beschluss.
Die übrigen Sanierungseinheiten werden nach Massgabe der Betroffenheit bearbeitet.
Als Sanierungseinheiten gelten dabei lärmtechnisch homogene und in der Regel geografisch
zusammenhängende Teilstrecken. In die damit verbundenen Plangenehmigungsverfahren
sind in den kommenden 10 Jahren rund 500 Gemeinden involviert.Bern, 5. März 1999Eidgenössisches
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskunftsstelle:
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43