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Lärmsanierung bringt mehr Lebensqualität entlang der Eisenbahnlinien


MEDIENMITTEILUNGLärmsanierung bringt mehr Lebensqualität entlang der Eisenbahnlinien 
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verabschiedet. 
Die zwei in dieser Vorlage integrierten Bundesbeschlüsse umfassen das Umsetzungskonzept, 
das Sanierungsziel, das Investitionsprogramm und dessen Finanzierung. Zudem soll 
die in der Lärmschutzverordnung  für die Sanierung des bestehenden Eisenbahnnetzes 
vorgesehene Frist - sie läuft 2002 ab - erstreckt werden. Die Rollmaterialsanierung 
ist bis Ende 2009, die Umsetzung der baulichen Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg 
des Lärms sowie die Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bis Ende 2015 zu realisieren. 
Die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern bei Lärmbelastungen über dem 
Immissionsgrenzwert sollen zu 50 Prozent vom Bund getragen werden. Für die Lärmsanierung 
der Eisenbahn werden insgesamt 1,854 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt.Alle 
neuen und wesentlich geänderten Anlagen müssen im Einklang mit den entsprechenden 
Lärmschutzvorschriften erstellt werden und müssen die gesetzlich vorgeschriebenen 
Belastungsgrenzwerte einhalten. Entlang des bestehenden Eisenbahnnetzes ist dies 
jedoch nicht überall der Fall. Mit dessen lärmtechnischer Sanierung soll dieser 
Mangel in den kommenden 15 Jahren behoben werden. Nach den Empfehlungen der interdepartementalen 
Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm (IDA-E) sollen zwei Drittel der übermässig vom Eisenbahnlärm 
betroffenen Personen durch Massnahmen ausserhalb der Gebäude geschützt werden, z.B. 
mit der Lärmsanierung des schweizerischen Rollmaterials oder mit Lärmschutzwänden. 
Erst wenn trotz dieser Massnahmen die Immissionsgrenzwerte weiterhin überschritten 
werden, ist der Einbau von Schallschutzfenstern vorgesehen, wobei die Kosten dafür 
zur Hälfte vom Bund übernommen werden. Die vorgesehene Regelung geht über die geltenden 
Lärmschutzbestimmungen hinaus, welche den Einbau von Schallschutzfenstern auf Kosten 
des Verursachers erst ab Überschreitung des höheren Alarmwertes verlangt.Als Berechnungsgrundlage 
für die künftige Lärmbelastung diente insbesondere der von den SBB und BLS ausgearbeitete 
Schlussbericht über "Angebot und Fahrplanstruktur der Transitachsen Gotthard und 
Lötschberg" Zur lärmtechnischen Sanierung der älteren Reisezug- und Güterwagen werden 
vor allem der Ersatz von Graugussbremssohlen durch solche aus Kunststoff vorgeschlagen. 
Bei Wagen, die mit hoher Geschwindigkeit und im internationalem Verkehr eingesetzt 
werden, sollen zusätzlich eigenspannungsarme Monoblocräder eingebaut werden. Die 
Kosten für diese Rollmaterialsanierung belaufen sich auf etwa 820 Millionen Franken.Die 
Länge der zu errichtenden Lärmschutzwände wurde im Rahmen der generellen Massnahmenplanung 
ermittelt. Die Summe aller baulichen Massnahmen ergab ungefähr 270 km Lärmschutzwände 
und verursacht Kosten von rund 690 Millionen Franken. Für die Sanierung der Bergstrecke 
am Gotthard fallen voraussichtlich 70 Millionen Franken an.Ein Drittel der übermässig 
vom Eisenbahnlärm betroffenen Bevölkerung kann durch leiseres Rollmaterial und Lärmschutzwände 
nicht ausreichend geschützt werden. Für diese Betroffenen ist der Einbau von Schallschutzfenstern 
vorgesehen. Die heutige Regelung verlangt Einbau von Schallschutzfenstern jedoch 
erst bei Lärmbelastungen, die über dem Alarmwert liegen. Die neuen Bestimmungen 
sehen vor, - bei Zustimmung der Liegenschaftseigentümer - Schallschutzfenster bereits 
dann einzubauen, wenn die Lärmbelastung zwischen dem Immissionsgrenzwert und dem 
Alarmwert liegt, wobei der Bund die Kosten dafür zur Hälfte übernimmt. Der Aufwand 
dafür beläuft sich dabei auf insgesamt 110 Millionen Franken.Für die Lärmsanierung 
des bestehenden Eisenbahnnetzes, inklusive den Rückstellungen von 150 Millionen 
Franken für bereits von Dritten erstellten Lärmschutzmassnahmen, dem zusätzlichen 
Vollzugsaufwand der Bundesverwaltung und der Personalkosten für befristete Stellen 
in Höhe von 14 Millionen Franken, müssen insgesamt 1,854 Milliarden Franken aufgebracht 
werden.Die Kosten der Lärmsanierung von Eisenbahnen sind Teil des am 29. November 
1998 vom Volk gutgeheissenen "Pakets" Bau und Finanzierung der Infrastrukturvorhaben 
des öffentlichen Verkehrs. Die jährlichen Aufwendungen für die Lärmsanierung können 
nicht im voraus abschliessend festgelegt werden, da sie von der Dauer der Baubewilligungsverfahren, 
der betrieblichen Auslastung des Rollmaterials und weiteren Rahmenbedingungen abhängig 
sind. Es ist jedoch ab dem Jahr 2000 mit Jahrestranchen von rund 150 Millionen Franken 
zu rechnen.Die Sanierung des Huckepack-Korridors am Gotthard und der NEAT-Zufahrtsstrecken 
erfolgt gemäss den Vereinbarungen mit den Kantonen bzw. gestützt auf den AlpTransit-Beschluss. 
Die übrigen Sanierungseinheiten werden nach Massgabe der Betroffenheit bearbeitet. 
Als Sanierungseinheiten gelten dabei lärmtechnisch homogene und in der Regel geografisch 
zusammenhängende Teilstrecken. In die damit verbundenen Plangenehmigungsverfahren 
sind in den kommenden 10 Jahren rund 500 Gemeinden involviert.Bern, 5. März 1999Eidgenössisches 
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskunftsstelle: 
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43