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Truppeneinsatz zum Schutze bedrohter Einrichtungen/BR verabschiedet Botschaft

Pressemitteilung

Der Bundesrat verabschiedet Botschaft über Truppeneinsatz zum Schutz
bedrohter Einrichtungen

Der Bundesrat hat am Montag zuhanden der Eidgenössischen Räte die
Botschaft und den Entwurf zum Genehmigungsbeschluss über den Einsatz der
Armee zum Schutze bedrohter Einrichtungen verabschiedet.

Bereits am 1. März hatte der Bundesrat auf Ersuchen der Genfer
Kantonsregierung und im Hinblick auf mögliche weitere kantonale Gesuche
beschlossen, überlastete kantonale oder städtische Polizeikorps im
Hinblick auf mögliche weitere Gewaltakte von kurdischen Extremisten
mittels Truppen zu unterstützen. Der Einsatz ist für Bewachungsaufgaben
zum Schutz von Objekten in Bundesverantwortung gedacht und auf vorläufig
vier Monate beschränkt.

Dieser Assistenzdienst, der vorerst 600 Angehörige der Armee umfasst und
bis zu maximal 2000 gehen kann, wird länger als drei Wochen dauern.
Deshalb ist gemäss Art. 70 des Militärstrafgesetzes die nachträgliche
Zustimmung der Eidgenössischen Räte erforderlich. In seiner Botschaft
hält der Bundesrat fest, dass namentlich Angriffe auf diplomatische
Vertretungen ausländischer Staaten und Einrichtungen internationaler
Organisationen, weiterhin nicht auszuschliessen seien.

Einsatzplanung und Führung obliegen dem Führungsstab des
Generalstabschefs. Die Truppen sind den zivilen Polizeikorps zugewiesen
und den Kommandanten der jeweiligen Territorialdivisionen unterstellt.
Die Kosten für diesen Einsatz trägt angesichts seiner Verantwortung für
den Schutz diplomatischer Missionen und internationaler Organisationen
der Bund.

8. März 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Dominique Reymond, BA, 031-322 81 69