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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) veröffentlicht ihren Jahresbericht. Die UBI hiess 1998 vier Beschwerden gut


MEDIENMITTEILUNGDie Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 
veröffentlicht ihren Jahresbericht. Die UBI hiess 1998 vier Beschwerden gut.Die 
vier gutgeheissenen Beschwerden betrafen drei Sendungen des Schweizer Fernsehens 
DRS und eine Sendung der Télévision suisse romande. Im Einzelnen handelte es sich 
um die Sendungen "Tagesschau" (Berichterstattung über die Wahlen in der Stadt Zürich), 
"10 vor 10" (Beiträge über Tibet), "MTW" (Berichtigung im Zusammenhang mit der "Gentech"-Initiative) 
und "Vaud-Région" (waadtländische Initiative "Sauver le pied du Jura"). Letzterer 
Entscheid ist nach einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde zurzeit vor dem Bundesgericht 
hängig. Im Berichtsjahr sind insgesamt 18 neue Beschwerden bei der UBI eingegangen 
(Vorjahr: 25). Die UBI hat 17 Entscheide gefällt, wovon 14 in einem materiell-rechtlichen 
Verfahren. Ein Verfahren dauerte vom Eingang der Beschwerde bis zur Eröffnung des 
Entscheids im Durchschnitt 4,5 Monate. Der UBI ist es dank prozessualer Massnahmen 
gelungen, die Verfahrensdauer etwas zu verkürzen. Der grösste Teil der neu eingegangenen 
Beschwerden richtete sich gegen Sendungen des Schweizer Fernsehens DRS, nämlich 
11 (inkl. drei Beschwerden gegen SF2). Gegen Veranstalter aus dem französischen 
und italienischen Sprachraum waren lediglich drei Beschwerden und gegen private 
Rundfunkveranstalter war nur eine Beschwerde zu verzeichnen. Gegen Radiosendungen 
wurde in zwei Fällen Beschwerde erhoben, beide Male gegen Radio DRS 1.Informationssendungen, 
die sich direkt oder indirekt mit Wahlen bzw. Abstimmungen beschäftigten, standen 
im Mittelpunkt von zahlreichen Beschwerden. In ihrer Rechtsprechung hielt die UBI 
dabei fest, dass auch nicht ausgestrahlte Fakten das Programmrecht verletzen können. 
Beispiele sind das Nichterwähnen der Einreichung einer kantonalen Initiative in 
einem speziellen regionalen Sendegefäss und die unvollständige Berichterstattung 
über eine Wahl im Rahmen einer tagesaktuellen Nachrichtensendung.Die UBI ist im 
Übrigen bemüht, grösstmögliche Transparenz über ihre Tätigkeit zu gewährleisten 
und veröffentlicht deshalb seit dem vergangenen November alle ihre neuen Entscheide 
auf ihrer Web-Site.Der Jahresbericht kann beim Sekretariat der Unabhängigen Beschwerdeinstanz 
für Radio und Fernsehen, Postfach 8547, 3001 Bern (Tel: 031/332 55 38, Fax 031/322 
5558, http://www.ubi.admin.ch) bezogen werden.Bern, 2. März 1999Unabhängige Beschwerdeinstanz 
für Radio und Fernsehen