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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Ablösung des Post- und Fernmeldevertrages Schweiz-Liechtenstein durch neue bilaterale Vereinbarungen und Abkommen


MEDIENMITTEILUNGAblösung des Post- und Fernmeldevertrages Schweiz-Liechtenstein 
durch neue bilaterale Vereinbarungen und Abkommen Am 4. März 1999 haben die Schweiz 
und das Fürstentum Liechtenstein in Bern bilaterale Vereinbarungen und Abkommen 
über den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse  und die Zusammenarbeit 
in regulatorischen Fragen des Telekommunikationsbereichs unterzeichnet. Diese neuen 
Instrumente ersetzen den bisherigen Post- und Fernmeldevertrag von 1978, welcher 
infolge der Liberalisierung von Post und Telekommunikation in Europa obsolet geworden 
war.Die Liberalisierung des Post- und Fernmeldemarktes in den beiden Vertragsstaaten 
hatte den Vertrag vom 9. Januar 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft 
und dem Fürstentum Liechtenstein über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste 
im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe 
(im Folgenden Post- und Fernmeldevertrag genannt) ipso facto obsolet gemacht. Um 
die seit 1921 bestehende Zusammenarbeit fortzuführen, haben die beiden Staaten deshalb 
beschlossen, die bisher vom Post- und Fernmeldevertrag abgedeckten Bereiche der 
Entwicklung anzupassen und in neuen Vereinbarungen und Abkommen zu regeln. Diese 
treten am 1. April 1999 in Kraft. Durch einen Notenaustausch wird zunächst der Post- 
und Fernmeldevertrag auf den 31. März 1999 formell aufgehoben und vereinbart, die 
bewährte bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Post, Personenbeförderung, Telekommunikation 
und Radio/Fernsehen auf den 1. April 1999 durch separate neue Vereinbarungen zu 
regeln.Anhand eines neuen Abkommens über die internationale Beförderung auf der 
Strasse soll der grenzüberschreitende Personenverkehr auf der Strasse zwischen der 
Schweiz und Liechtenstein sowie der Personentransitverkehr durch das Territorium 
der Vertragsstaaten so weit wie möglich liberalisiert werden. So benötigen die Verkehrsunternehmer 
für den Gelegenheitsverkehr zwischen den beiden Staaten oder für den Transitverkehr 
keine Bewilligung. Auch die Kabotage (Beförderung zwischen zwei Punkten im Hoheitsgebiet 
des anderen Vertragsstaats) ist möglich. Gewichts- und Grössenlimiten, Lenk- und 
Ruhezeiten des Fahrpersonals sowie die im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei 
erhobenen Gebühren, Abgaben und Steuern sind jeweils national geregelt.Eine Vereinbarung 
über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereichs sieht eine 
Zusammenarbeit in Form von Informationsaustausch, Vorbereitung regulatorischer Massnahmen 
sowie technischer Unterstützung in den folgenden Bereichen vor: Nummerierung, Frequenzverwaltung, 
Verwaltung bestimmter Funkkonzessionen, Marktaufsicht sowie Inverkehrbringen, Erstellen 
und Betreiben von Telekommunikationsanlagen. Auf Wunsch wird die Schweiz das Fürstentum 
in internationalen Organisationen vertreten. Zuständig für den Vollzug dieser Vereinbarung 
sind das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das «Amt für Kommunikation» - die 
neu gegründete liechtensteinische Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich.Der Bereich 
Radio/Fernsehen wird durch einen Notenaustausch geregelt werden. Ab 1. April 1999 
gelten in den beiden Staaten gemeinsame Werbe- und Sponsoringregelungen des Übereinkommens 
des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen.Eine bereits am 11. Dezember 
1998 zwischen der Schweizerischen Post und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
abgeschlossene Vereinbarung bildet die Grundlage für die befristete Besorgung der 
Post- und Personenbeförderungsdienste im Fürstentum Liechtenstein, bis die Liechtensteinische 
Post AG und die Liechtenstein Bus Anstalt operativ tätig sein werden. Nach dieser 
Übergangsfrist werden die Schweizerische Post und die genannten liechtensteinischen 
Institutionen ihre künftige Zusammenarbeit in neuen Verträgen regeln.Bern, 4. März 
1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskünfteFrédéric 
Riehl, Vize-Direktor, Bundesamt für Kommunikation, International RelationsTel. 032/327 
54 44