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Truppeneinsatz zum Schutze bedrohter Einrichtungen

Pressemitteilung

Der Bundesrat beschliesst Truppeneinsatz zum Schutze bedrohter
Einrichtungen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die
Polizeikorps von Genf und - nach Eingang von entsprechenden Gesuchen der
Kantonsregierungen - auch der Städte Bern und Zürich im Hinblick auf
mögliche weitere Gewaltakten von kurdischen Extremisten durch einen
Truppeneinsatz zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt für
Bewachungsaufgaben zum Schutze von Objekten in Bundesverantwortung und
ist vorläufig auf vier Monate beschränkt.

Der Kanton Genf wie auch die Städte Bern und Zürich haben den Bundesrat
um Entsendung von Armeeformationen ersucht, um die Polizeikräfte zu
entlasten. Der Bundesrat hatte eine Arbeitsgruppe damit beauftragt,
einen Vorschlag über Zweck, Dauer und Mittel eines Einsatzes von Truppen
zur Unterstützung der Polizeikorps vorzubereiten.

Der Bundesrat kommt aufgrund seiner Beurteilung der Lage zum Schluss,
dass Gewaltakte durch Angehörige und Sympathisanten der "Kurdischen
Arbeiterpartei" (PKK) und namentlich Angriffe auf diplomatische
Vertretungen ausländischer Staaten und Einrichtungen internationaler
Organisationen auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden können. Er
beschloss, in erster Linie die Polizeikräfte des Kantons Genf und -
sofern Gesuche der Kantone Bern und Zürich eingehen - auch jene der
Städte Bern und Zürich mit der Bewilligung eines Truppeneinsatzes für
Bewachungsaufgaben von Objekten in Bundeszuständigkeit zu unterstützen.

Der Truppeneinsatz, der vorerst 600 Angehörige der Armee umfasst und bis
zu maximal 2'000 Angehörige der Armee gehen kann, erfolgt vorläufig für
die Dauer von vier Monaten und als Assistenzdienst. Einsatzplanung und
Führung obliegen dem Führungsstab des Generalstabschefs. Die Truppen
sind den zivilen Polizeikorps zugewiesen und den Kommandanten der
jeweiligen Territorialdivisionen unterstellt. Die Kosten für diesen
Einsatz trägt angesichts seiner Verantwortung für den Schutz
diplomatischer Missionen und internationaler Organisationen der Bund. Da
der Einsatz länger als drei Wochen dauert, wird der Armeeeinsatz gemäss
Art. 70 des Militärgesetzes in der Märzsession den eidgenössischen Räten
zur Genehmigung unterbreitet werden.

Zusätzlich hat der Bundesrat beschlossen, die 1993 gegen
gewaltextremistische kurdische Organisationen genehmigten Massnahmen im
Bereiche des Staatsschutzes weiterzuführen. Hingegen verzichtet der
Bundesrat vorläufig auf ein Verbot politischer Organisationen,
namentlich der "Kurdischen Arbeiterpartei" (PKK).

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
Informations- und Pressedienst

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

1. März 1999