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Ausserordentliche Richter und Richterinnen für die ARK

Pressemitteilung

Ausserordentliche Richter und Richterinnen für die ARK

Der Bundesrat hat am Mittwoch sechs ausserordentliche Richter und
Richterinnen für die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) ernannt.
Die Ernennung war nötig geworden, weil die Verfahrenseingänge in letzter
Zeit stark zugenommen haben und die hängigen Geschäfte nicht wie geplant
erledigt werden können. Bei Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes
erwachsen der ARK zudem insbesondere durch die Bestimmung, wonach die
meisten Urteile in Dreierbesetzung gefällt werden müssen, zusätzliche
Belastungen. Die Stellen waren vom Bundesrat im letzten Sommer im Rahmen
des Sonderkontigents Strategische Leistungsbereitschaft der Asylbehörden
des Bundes (SLB) bewilligt worden; sie sind befristet.

Es sind ernannt worden:

Bovier Gérald, 1964, Advokat und Notar, von Hérémence (VS)

Bodenmann-Widmer Sandra, 1961, Fürsprecherin und Notarin, von Heimiswil
(BE) und Urnäsch (AR)

Hünerwadel Jürg, 1965, Fürsprecher, von Bern

Kneubühler Lorenz, 1965, Dr.iur., Fürsprecher, von Bleienbach (BE)

König Markus, 1963, Fürsprecher, von Wiggiswil (BE)

Vouilloz Madeleine, 1964, Advokatin und Notarin, von Sion, Vex (VS) und
Genf

Die ARK ist ein Fachgericht, welches sich in fünf Kammern mit total 21
ordentlichen Richtern und Richterinnen gliedert. Die Kommission
entscheidet endgültig über Beschwerden gegen Asyl- und
Wegweisungsverfügungen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF); ein
Weiterzug an das Bundesgericht ist ausgeschlossen. Die Kommission hat
1998 über 6300 Entscheide getroffen.

24. Februar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst

Für Fragen in vorliegendem Zusammenhang stehen zur Verfügung:

deutsch: M. Hoffmann (Tf 031 32 35572);

französisch und italienisch: A.-G. Bütikofer (Tf 031 323 26 57).