Das Landverkehrsabkommen Schweiz - EU
MEDIENROHSTOFFDas Landverkehrsabkommen Schweiz - EUDas neue Landverkehrsabkommen
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sichert die nachhaltige schweizerische
Verkehrspolitik gegenüber Europa ab. Mit diesem Abkommen anerkennt die EU ausdrücklich
die Ziele und Instrumente unserer Verkehrspolitik. Die Verlagerung des alpenquerenden
Güterverkehrs auf die Schiene kann dank des neuen Abkommens mit unseren Nachbarstaaten
koordiniert werden. Weiter bringt das Abkommen der Schweizer Wirtschaft neue Möglichkeiten
für den Marktzutritt auf Schiene und Strasse.Das Thema Landverkehr bildete eine
der grössten Herausforderungen der bilateralen Verhandlungen. Dies deshalb, weil
die unterschiedlichsten Interessen unter einen Hut gebracht werden mussten - nicht
nur zwischen der Schweiz und der EU, sondern auch unter den einzelnen EU-Mitgliedstaaten:-
Der Schweiz ging es um kostengerechte Preise im Strassengüterverkehr und um die
Verlagerung von möglichst viel alpenquerendem Verkehr auf die Schiene.- Gewisse
EU-Mitgliedstaaten verlangten von der Schweiz die Rücknahme des Umwegverkehrs,
der aufgrund der 28-Tonnen-Limite entstanden ist.- Einige EU-Staaten befürchteten
eine "fiskalische Alpenbarriere" und dadurch Wettbewerbsnachteile.- Wiederum andere
EU-Länder strebten in erster Linie nach möglichst freier Fahrt zu möglichst tiefen
Preisen durch die Schweiz.Die politische Bedeutung des LandverkehrsabkommensDas
Landverkehrsabkommen ist die konsequente Fortsetzung und die europäische Absicherung
der vom Schweizer Volk mehrfach beschlossenen nachhaltigen Verkehrspolitik:- Die
Schweiz kann das Hauptziel ihrer Verkehrspolitik, nämlich die Verlagerung von möglichst
viel alpenquerendem Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene, nur zusammen
mit Europa und nicht im Alleingang erreichen. Das Abkommen gewährleistet die Koordination
der Verkehrspolitik im Alpenraum zwischen der Schweiz und der EU.- Der Transit
durch die Schweiz kostet in Zukunft wesentlich mehr. Zahlen EU-Lastwagen heute für
einen 28-Tönner eine maximale Tagesgebühr von 25 Franken, sind es in Zukunft mit
einem 40- Tönner für die Referenzstrecke Basel-Chiasso rund 330 Franken - also
13mal mehr. Bereits ab 2001, wenn die 34-Tonnen-Limite eingeführt wird, sind es
6-8mal mehr. Die EU hat dies akzeptiert, ebenso die flächendeckende LSVA.- Mit
der LSVA zahlen die ausländischen Lastwagen an die Modernisierung der Bahninfrastruktur
mit. Die im gesamteuropäischen Interesse liegende NEAT beispielsweise wird von
der Schweiz nicht allein bezahlt.- Die 40-Tonnen-Limite ist sowohl ökonomisch
als auch ökologisch sinnvoller als die bisherige 28- Tonnen-Begrenzung: Für den
Transport der gleichen Menge Güter braucht es in Zukunft weniger Lastwagen und
weniger Lastwagenfahrten. Die 28-Tonnen-Limite hat zudem das Verkehrswachstum
in den letzten zehn Jahren nicht zu bremsen vermocht; am Gotthard beispielsweise
hat der alpenquerende Verkehr stärker zugenommen als an Brenner und Mont Blanc.-
Die vom Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung geforderte Verkehrsverlagerung
auf die Schiene kann schrittweise erreicht werden. Trotz des weiter zunehmenden
Verkehrs und der Rücknahme von bisherigem Umwegverkehr über Frankreich und Österreich
dürfte die Anzahl alpenquerender Lastwagen ab 2005 bzw. ab der Inbetriebnahme
des Lötschberg-Basistunnels unter das heutige Niveau sinken. Zudem werden die
Bahnen infolge Produktivitätssteigerungen wesentlich mehr Güter als heute transportieren
können, und der Gotthard-Basistunnel wird die Verkehrsverlagerung weiter fördern.-
Zum Landverkehrsabkommen gibt es keine verkehrspolitisch überzeugende Alternative.
Die Schweiz könnte die LSVA nicht in der vorgesehenen Höhe einführen und zugleich
an der 28- Tonnen-Limite festhalten, ohne europaweite Retorsionen und innenpolitische
Widerstände auszulösen. Zudem geriete die Finanzierung der Modernisierung der
Bahninfrastruktur aus dem Gleichgewicht. Die Erreichung des Verlagerungsziels
würde verunmöglicht.Die wichtigsten Etappen der Landverkehrsverhandlungen im Überblick6.12.1992
Nein von Volk und Ständen zum EWR13.1.1993 Der Bundesrat beschliesst die Aufnahme
von bilateralen sektoriellen Verhandlungen22.1.1993 Inkrafttreten des Transitabkommens
Es enthält in Artikel 13 die Absicht, Verhandlungen über den Zugang
zum Strassenverkehrsmarkt aufzunehmen.20.2.1994 Ja von Volk und
Ständen zur Alpeninitiative Damit sind die gesamten bilateralen Verhandlungen
vorerst blockiert, bis die Schweiz eine nicht-diskriminierende Umsetzung
des Alpenschutzartikels zusichert.14.3.1995 Die EU verabschiedet das formelle
Verhandlungsmandat für den Landverkehr21.3.1995 Erste formelle Verhandlungsrunde3.4.1996
Erweiterung der Landverkehrsverhandlungen auf den Schienenverkehr und die
koordinierte Politik im Alpenraum. Der Bundesrat akzeptiert die Anhebung
der Gewichtslimite von 28 auf 40 Tonnen bei gleichzeitiger Erhöhung
der Strassenabgaben.23.1.1998 Kompromiss von Kloten zwischen Bundesrat
Leuenberger und EU- Verkehrskommissar Kinnock3.6.1998 Der Bundesrat
beschliesst flankierende Massnahmen zur Förderung des Bahngüterverkehrs.
Damit soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die
Schiene beschleunigt werden.27.9.1998 Ja des Volkes zur LSVA29.11.1998 Ja von
Volk und Ständen zur Modernisierung der Bahn30.11./1.12. Politischer Abschluss der
Landverkehrsverhandlungen 1998 (Bundesrat Leuenberger/EU-Verkehrsministerrat)12.12.98
Politischer Abschluss aller sieben Dossiers der bilateralen Verhandlungen (anlässlich
des EU-Aussenministerrates)Der Inhalt des LandverkehrsabkommensDas
Landverkehrsabkommen ist in fünf Titel mit insgesamt 58 Artikeln gegliedert und
enthält zudem 11 Anhänge.Der erste Titel enthält Ziele, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen.
Zudem wird gesagt, dass das Landverkehrsabkommen in einer ersten Phase das noch
bis Anfang 2005 geltende Transitabkommen von 1992 ergänzt und in einer zweiten Phase
dieses ersetzt.Der zweite Titel regelt die Harmonisierung der Gewichtslimiten und
Normen:- Die Gewichtslimite für Lastwagen steigt im Jahr 2001 auf 34 Tonnen und
im Jahr 2005 auf 40 Tonnen (vgl. dazu Beilage).- In der Schweiz und in der EU
gelten die gleichen Vorschriften betreffend Fahr- und Ruhezeiten der Lastwagenchauffeure.-
Geregelt werden der Zugang zum Beruf des Strassentransporteurs sowie der Zutritt
zu den Märkten für den Strassentransport von Waren und Personen.- Die 40-Tonnen-Kontingente
für EU-Transporteure während der Übergangszeit bis 2005 werden festgelegt (vgl.
dazu Beilage), ebenso die Möglichkeit, solche Kontingente auch den schweizerischen
Transporteuren zu gewähren.Der dritte Titel legt die gegenseitige Gewährung des
Zugangs zum Schienennetz und die dazu von den einzelnen Bahngesellschaften zu erfüllenden
Voraussetzungen fest.Der vierte Titel betrifft die koordinierte Politik zum Schutz
des Alpenraumes:- Hauptziel dieser Politik ist der Schutz der Umwelt.- Erwähnt werden
die von der Schweiz bzw. der EU zu ergreifenden Infrastrukturmassnahmen zur Verbesserung
des Bahnangebotes, insbesondere im kombinierten Verkehr. Die Schweiz bekräftigt
ihre Zusicherung zum Bau der NEAT, die EU verpflichtet sich zur Sicherstellung
des Nord- und Südzulaufs zur NEAT.- Die LSVA-Sätze, die ab dem Jahr 2001 zu entrichten
sind, werden mitsamt ihren Erhöhungen auf den 1. Januar 2005 und auf die Inbetriebnahme
des ersten NEAT-Basistunnels, spätestens jedoch auf den 1. Januar 2008, festgelegt
(vgl. dazu Beilage).- Geregelt werden Anzahl und Preise der Kontingente für Leer-
und Leichtfahrten (vgl. dazu Beilage).- Begleitmassnahmen wie beispielsweise die
erleichterte Grenzabfertigung werden festgelegt.- Geregelt werden die Schutzbestimmungen
(so etwa die Schutzklauseln) und die Bedingungen, unter denen sie ergriffen werden
dürfen.Der fünfte Titel enthält die institutionellen Bestimmungen:- Das Landverkehrsabkommen
tritt voraussichtlich auf Anfang 2001 in Kraft.- Die Überwachung des Funktionierens
des Abkommens wird festgelegt.- Das Vorgehen zur Regelung von Streitigkeiten wird
festgelegt.- Das Abkommen gilt für sieben Jahre und verlängert sich anschliessend
auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien die Nichterneuerung
des Abkommens beschliesst.- Geregelt wird das Vorgehen zur Kündigung des Abkommens.
Jede Vertragspartei kann das Abkommen auf sechs Monate kündigen.Anhang 1 erwähnt
das EU-Recht jener Bereiche, in denen die Schweiz eine gleichwertige Gesetzgebung
anwendet.Anhang 2 legt die für die 40-Tonnen-Kontingente während der Übergangszeit
bis 2005 zu entrichtenden Abgaben fest (vgl. dazu Beilage).Die Anhänge 3 bis 8 präzisieren
die Kriterien, die für den Erhalt des Zutritts zu den Märkten für den Strassentransport
von Waren und Personen zu erfüllen sind. Auch der Liberalisierungsgrad in diesen
Märkten wird festgelegt.Anhang 9 bestimmt die Anforderungen bezüglich Qualität und
Preis des kombinierten Verkehrs, damit die Schweiz Schutzmassnahmen ergreifen kann.Anhang
10 enthält den Grundsatz, wonach sämtliche auf Schweizer Territorium verkehrenden
Transporteure Abgaben zu entrichten haben, die proportional zum Gewicht des Fahrzeuges
und zur zurückgelegten Distanz sind (Prinzip der flächendeckenden LSVA).Bern, 26.
Februar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstBeilageGenerelle
Regelung Fiskalität und GewichtslimiteJahr Gewicht Emissions-
Tarif kategorie 2000 28t Tagespauschale
neu 40 SFR (entspricht Verdoppelung
der bisherigen pauschalen Schwerverkehrsabgabe)2001-2004
34t EURO 0 205 SFR (Transit Basel-Chiasso = Referenzstrecke
von 300 km) entspricht LSVA-Satz von
2,00 Rp/tkm EURO I 172 SFR (Transit Basel-Chiasso)
entspricht LSVA- Satz von 1,68 Rp/tkm
EURO II 145 SFR (Transit Basel-Chiasso) entspricht LSVA-
Satz von 1,42 Rp/tkmab 2005 bis zur
40t Gewichteter 180 ECU (297 SFR)(Transit Basel-Chiasso) entspricht Chiasso)
Realisierung des Mittelwert LSVA-Satz von 2,47 Rp/tkm1. NEAT-Tunnels
(Lötschberg); Maximum: 212 ECU (350 SFR) entspricht LSVA-Satz
von 2,91Rp/ktmlängstens bis zum EURO 031.12.2007ab Eröffnung
40t Gewichteter 200 ECU (325-330 SFR) (Transit Basel-Chiasso) 1. NEAT-Tunnel
Mittelwert entspricht LSVA-Satz von 2,75 Rp/tkm(Lötschberg) spätestens
1.1.2008Kommentierung der Tabelle:- Die EU hat die flächendeckende LSVA und die
allfällige Erhebung einer Alpentransitabgabe (ATA) akzeptiert.- Die Strassenabgaben
steigen parallel zur Erhöhung der Gewichtslimite laufend an.- Ab 2001 kostet eine
Transitfahrt eines 34-Tönners rund 6-8mal mehr als heute (28-Tönner, maximal 25
Fr. pauschale Schwerverkehrsabgabe).- Ab 2005 ist es für einen 40-Tönner 12-14mal
mehr als heute.- Spätestens ab 2008 sind es rund 13 - 15mal mehr als heute.- Die
in der Tabelle erwähnten LSVA-Sätze gelten flächendeckend auf dem ganzen Strassennetz
der Schweiz, unabhängig ob es sich um Binnen-, Import-, Export- oder Transitverkehr
handelt.- Der gewichtete Mittelwert ist ein Durchschnittstarif. Deshalb gelangt
für schmutzige Fahrzeuge (EURO 0) ein höherer Satz zur Anwendung, während jener
für sauberere Fahrzeuge tiefer liegt.- Zudem wird auch die Veränderung der Flottenzusammensetzung
periodisch berücksichtigt; das bedeutet, dass die zu bezahlende Transitgebühr
für die saubersten LkW höher wird, wenn ihr Anteil an der Lastwagenflotte steigt.-
Würde eine ATA erhoben, so darf gemäss Abkommen deren Anteil am Gesamttarif maximal
15% ausmachen; in diesem Fall wären die LSVA-Tarife entsprechend tiefer, und zwar
flächendeckend in der ganzen Schweiz und für alle Verkehrsarten.Übergangsregelung
für 40-Tonnen-KontingenteJahr Gewicht Anzahl Emissions- Tarif
Fahrten kategorie2000 40t 250'000 180 SFR
(Transit) 70 SFR (Import/Export)2001/2 40t 300'000 EURO 0 252 SFR
(Transit Basel-Chiasso = Referenzstrecke
von 300 km) entspricht LSVA-Satz von 2,10 Rp/tkm
EURO I 211 SFR (Transit Basel-Chiasso) entspricht LSVA-
Satz von 1,75 Rp/tkm EURO
II 178 SFR (Transit Basel-Chiasso) entspricht LSVA-
Satz von 1,48 Rp/tkm2003/4 40t 400'000 EURO 0
300 SFR (Transit Basel-Chiasso) entspricht LSVA-
Satz von 2,50 Rp/tkm EURO I 240
SFR (Transit Basel-Chiasso) entspricht LSVA-
Satz von 2.00 Rp/tkm EURO II 210 SFR (Transit
Basel-Chiasso) entspricht LSVA- Satz von
1,75 Rp/tkm Kommentierung der Tabelle:- Die Kontingente sind nicht gratis; eine
Transitfahrt Basel-Chiasso kostet schon ab 2001 rund 7- 10mal mehr als heute, ab
2003 noch mehr.- Kontingentsfahrten im Transitverkehr sind meist zurückgenommener
Umwegverkehr; dies führt zu kürzeren Fahrten und somit geringerer Umweltbelastung
im gesamten Alpenraum.- Kontingentsfahrten im Import-/Exportverkehr werden zu einer
Abnahme der Lkw-Zahl führen, weil zwei bisherige Fahrten mit 28-Tönnern durch
eine Fahrt mit einem 40-Tönner ersetzt werden.- Eine der Hauptforderungen der EU
war stets der sofortige, vollständige Zugang mit 40-Tönnern; gegen diese Forderung
hat sich die Schweiz mit Erfolg zur Wehr gesetzt.- Die obenerwähnten LSVA-Sätze
gelten für alle Kontingentsfahrten (Transit und Import/Export); der Preis ist
ab 2001 kilometerabhängig.- Sollte zusätzlich zur LSVA eine Alpentransitabgabe erhoben
werden, so wären die LSVA-Sätze entsprechend tiefer. Übergangsregelung für Leer-
und Leichtfahrten 2001 2002 2003 2004Anzahl 220'000
220'000 220'000 220'000Preis 50 Fr. 60 Fr. 70 Fr. 80 Fr.Kommentierung
der Tabelle:- Die Leer- und Leichtfahrten kosten künftig rund 2-3mal mehr als heute
(50 - 80 Fr. statt heute maximal 25 Fr. pauschale Schwerverkehrsabgabe).- Die
Kontingente können nur im Transit (Fahrt durch die Schweiz hindurch) genutzt werden;
es kann also mit diesem billigeren Tarif in der Schweiz nicht geladen oder geliefert
werden.- Diese Kontingente konkurrenzieren weder die Bahn noch führen sie zu Mehrverkehr
auf unseren Strassen, da diese leeren oder leicht beladenen Lkw schon heute durch
die Schweiz fahren (unter 28 Tonnen Gesamtgewicht).- Diese Kontingente sind vor
allem ein Zugeständnis an einzelne EU-Mitgliedstaaten. Damit die Tarife für leere
und leichte Lkw (max. 220'000 pro Jahr) nicht sprunghaft und sehr stark ansteigen,
zahlen diese Fahrten keine LSVA, sondern einen 2-3mal höheren Pauschalpreis als
heute.