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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Keine Diskriminierung von Schweizer Unternehmen durch den Irak
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Der Geschäfträger des Generalkonsulates der Republik Irak in Genf hat heute die Schweizer Behörden darüber informiert, dass es von Seiten des Irak keine diskriminierende Behandlung gegenüber Schweizer Unternehmen gibt. Die irakische Regierung habe auch eine entsprechende Weisung an sämtliche betroffenen irakischen Institutionen erlassen.

Diese Information erfolgte als Antwort auf die von der Schweiz an die irakische Regierung gerichtete Frage bezüglich Medienberichten, wonach Schweizer Unternehmen im Zusammenhang öffentlichen Ausschreibungen oder Staatsvertägen im Rahmen des Abkommens „oil for food" diskriminiert werden sollten.

Bern, 25. Februar 1999

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Botschafter Nicolas Imboden, Delegierter für Handelsverträge, Tel. 031 / 324 07 53