Keine Diskriminierung von Schweizer Unternehmen durch den Irak
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Der Geschäfträger des Generalkonsulates der Republik Irak
in Genf hat heute die Schweizer Behörden darüber informiert,
dass es von Seiten des Irak keine diskriminierende Behandlung gegenüber
Schweizer Unternehmen gibt. Die irakische Regierung habe auch eine entsprechende
Weisung an sämtliche betroffenen irakischen Institutionen erlassen.
Diese Information erfolgte als Antwort auf die von der Schweiz an die irakische Regierung gerichtete Frage bezüglich Medienberichten, wonach Schweizer Unternehmen im Zusammenhang öffentlichen Ausschreibungen oder Staatsvertägen im Rahmen des Abkommens „oil for food" diskriminiert werden sollten.
Bern, 25. Februar 1999
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Botschafter Nicolas Imboden, Delegierter für Handelsverträge,
Tel. 031 / 324 07 53