Verhandlungen in Kolumbien vertagt. Die Schweiz ist enttäuscht
MEDIENMITTEILUNGInternationales Protokoll über die Biologische SicherheitVerhandlungen
in Kolumbien vertagt. Die Schweiz ist enttäuschtNach zwölftägigen Verhandlungen
wurde die Ausarbeitung des Internationalen Protokolls über die Biologische Sicherheit
am Mittwoch in Cartagena (Kolumbien) unterbrochen. Die ausserordentliche Konferenz
der Vertragsparteien (CoP) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt hat
ihr Ziel – ein für alle Länder annehmbarer Protokollentwurf - nicht erreicht. Widerstand
leisteten insbesondere die Länder, welche als Hauptexporteure von gentechnisch veränderten
Agrarprodukten gelten. Die Schweizer Delegation hat sich stark für einen Kompromiss
eingesetzt und bedauert, dass trotz der grossen Anstrengungen der letzten Jahre
keine Lösung gefunden werden konnte.Mit der Unterbrechung der Verhandlungen ist
der Abschluss des Protokolls in Frage gestellt. Das Protokoll hätte erlaubt, auf
globaler Ebene Fragen der Sicherheit zu regeln, welche sich im Zusammenhang mit
der Herstellung, Verwendung und Weitergabe gentechnisch veränderter Organismen stellen.
Die Schweiz hat in Cartagena die Initiative ergriffen und mit Ländern, welche bei
den Verhandlungen eine Mittelposition anstrebten, eine Kompromissgruppe gebildet.
Während der ganzen Konferenz hat sie versucht, eine minimale gemeinsame Basis zu
finden, damit das Protokoll in Cartagena verabschiedet werden kann.Der wesentlichste
Meinungsunterschied der 134 beteiligten Staaten betraf die Regelung der grenzüberschreitenden
Transporte von Agrarprodukten, welche gentechnisch veränderte Organismen beinhalten
und zum Konsum oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind. Trotz der Anstrengungen
des kolumbianischen Umweltministers, Juan Mayr, konnte kein Konsens gefunden werden.
Widerstand leisteten insbesondere die wichtigsten Exporteure von gentechnisch modifizierten
Agrarprodukten (USA, Kanada, Australien, Argentinien, Uruguay und Chile). An der
ausserordentlichen Konferenz wurde deshalb beschlossen, die Arbeiten auf einen vorläufig
unbestimmten Zeitpunkt zu verschieben.Zentrales Element des Protokollentwurfs ist
die Einrichtung des Verfahrens der "vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage"
(AIA - "advanced informed agreement"). Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass
vor einer Ausfuhr lebender, veränderter Organismen dem Empfängerland all jene Angaben
übermittelt werden, die es für die Beurteilung des Risikos für die Umwelt benötigt.
Auf wissenschaftlicher und technischer Ebene soll das Protokoll zudem die Zusammenarbeit
fördern, um dadurch die technischen Kompetenzen und Infrastrukturen in den einzelnen
Ländern zu verstärken und die Harmonisierung der Beurteilungsverfahren und des Umgangs
mit der Biotechnologie auf internationaler Ebene zu unterstützen. Seit 1995 handelt
die Schweiz beim Export von lebenden, gentechnisch veränderten Organismen auf freiwilliger
Basis entsprechend den im Protokollentwurf vorgesehenen Bestimmungen.Bern, 24. Februar
1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft-
Beat Nobs, Chef Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Natel 00575 664 94 94, Mittwoch 17 bis 19 Uhr (Schweizer Zeit)- François
Pythoud, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Natel 00575 664 94 94, Mittwoch
15 bis 17 Uhr (Schweizer Zeit)