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Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 1998

PRESSEMITTEILUNG

Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 1998
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Der Bundesrat hat heute den Bericht über zolltarifarische Massnahmen
zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht enthäl
t im
Wesentlichen die folgenden, im 2. Semester 1998 in Kraft gesetzten
Beschlüsse:

- die Senkung der Schwellenpreise für Futtermittel zur Verbesserung der

Wettbewerbssituation der inländischen Fleischproduzenten;
- die erneute Verlängerung der der EU anlässlich der Bereinigung der
Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Käsebereich autonom zugestandenen
Konzessionen bis 30. Juni 1999;
- die Verlängerung der im Jahre 1992 erstmals vorgenommene
Zollaussetzung für ein nur in den USA und Japan erzeugtes
Kunststoffgranulat um zwei Jahre;
- die Anpassung der Einfuhrbelastung von Fettmischungen an die
Preisunterschiede bei den verwendeten Rohstoffen, um auf dem Inlandmarkt
wieder angemessene Wettbewerbsbedingungen zwischen der Butter und den
eingeführten Fettmischungen herzustellen;
- die Anpassungen der Vollzugsverordnungen in Folge der Umtarifierung
von Zuckermais, Getreideflocken und Zubereitungen auf der Basis von
Kaffee im Rahmen des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und
Codierung der Waren;
- die Erweiterung der Ausfuhrbeiträge auf Fraktionen von eingesottener
Butter und die allgemeine Beschränkung der Ausfuhrbeiträge für sä
mtliche
importierte Grundstoffe auf die Höhe der bei der Einfuhr zu
entrichtenden Zollabgaben;
- die Suspendierung der Zollpräferenzen zu Gunsten der Bundesrepublik
Jugoslawien, nachdem sich die Situation, insbesondere in Kosovo,
massgebend verschlechtert hatte.

Die Zuteilung der Zollkontingente und deren Ausnützung werden angesicht
s
ihres Umfanges in einem Separatdruck der EDMZ veröffentlicht.

Bern, 24. Februar 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Aussenwirtschaft, Sektion Internationaler
Warenverkehr, Albert Ebinger, Tel. 031 / 324 08 10