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ANAG-Datenschutzbestimmungen in Kraft gesetzt

ANAG-Datenschutzbestimmungen in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat am Mittwoch Datenschutzbestimmungen im Bundesgesetz
über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) auf den 1. März
1999 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wird eine Teilrevision der
Verordnung über das Zentrale Ausländerregister (ZAR) in Kraft treten.

Mit der Änderung des ANAG wird eine formellgesetzliche Rechtsgrundlage
für das Bearbeiten von besonders schützenswerten Daten im ZAR
geschaffen. Der Bundesrat entspricht damit dem Datenschutzgesetz, das
die Bundesämter verpflichtet, Rechtsgrundlagen für Datenbanken zu
schaffen, die besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile
bearbeiten.

Die Teilrevision der ZAR-Verordnung beinhaltet Ausführungsbestimmungen
zum ANAG und eine Änderung des Datenkataloges. Dieser definiert die
Datenfelder des ZAR und das Zugriffsprofil der berechtigten Ämter.

17. Februar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Claudio Hayoz, Bundesamt für Ausländerfragen, 031/325 95 31