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Fonds für Eisenbahngrossprojekte in Kraft

PRESSEMITTEILUNG

Fonds für Eisenbahngrossprojekte in Kraft

Der Bundesrat hat den Fonds für die Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte rückwirkend auf den 1.1.98 in Kraft gesetzt. Mit
diesem Beschluss setzt er den Volksentscheid von Ende November 1998 über
die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs um. Gleichzeitig hat er
beschlossen, die Pauschale Schwerverkehrsabgabe auf Anfang 2000 zu
verdoppeln und ab 2001 ein zusätzliches Mehrwertsteuerpromille zu
erheben.

In der Volksabstimmung haben Volk und Stände unter anderem eine
Verfassungsbestimmung angenommen, nach der die Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte über einen Fonds abgewickelt werden soll. Der
Bundesrat hat nun das vom Parlament bereits genehmigte Fondsreglement
rückwirkend auf Anfang 1998 in Kraft gesetzt. Mit dieser Rückwirkung
soll die Beanspruchung des hochverschuldeten Bundeshaushalts in Grenzen
gehalten werden.

Der Fonds wird in einer ersten Phase aus den Erträgen der Pauschalen
Schwerverkehrsabgabe und einem Anteil an den Mineralölsteuern
gespiesen. 1998  sind das über 200 Millionen Franken. Für das gleiche
Jahr werden dem Fonds Entnahmen von fast 600 Millionen Franken für die
Neat und die Bahn 2000 belastet.

Ab dem Jahr 2001 soll nach dem Willen des Bundesrates die Pauschale
durch die  Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) abgelöst
werden. Gleichzeitig wird auch ein zusätzliches Mehrwertsteuerpromille
erhoben. Dieser Zeitpunkt fällt mit der voraussichtlichen Inkraftsetzung
des Mehrwertsteuergesetzes zusammen. Mit diesem Vorgehen will der
Bundesrat den administrativen Mehraufwand für die Wirtschaft reduzieren
und der fristgerechten Bewältigung der Millenium-Problatik im
Informatikbereich Rechnung tragen.

Vorschüsse müssen zurückbezahlt werden

Der Fonds ermöglicht die langfristige Deckung des Finanzierungsbedarfs
und der Investitionsspitzen bei der Realisierung der Neat, der Bahn
2000, der Lärmsanierung und der Anbindung an das europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz. In der ersten Phase reichen die
zweckgebundenen Mittel nicht aus, um die Kosten zu decken. Der Bund muss
deshalb Vorschüsse leisten, die später zurückbezahlt werden.
Finanzierungsquellen sind: Pauschale und Leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe, Neat-Anteil an der Treibstoffzollkasse, Erhöhung
der MWST sowie eine maximale Verschuldung von einem Viertel am
Kapitalmarkt. Diese Quellen erbringen jährlich zwischen 1,0 und 1,5
Milliarden Franken.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Pierre-André Meyrat , Sektionschef EFV, Tel: 031/ 322 60 40

17.2.1999