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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Massnahmen gegen den "Elektrosmog"


MEDIENMITTEILUNGNIS-Verordnung geht in die VernehmlassungMassnahmen gegen den "Elektrosmog"Das 
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat einen Verordnungsentwurf 
zum Schutz vor "Elektrosmog" in die Vernehmlassung geschickt. Das UVEK empfiehlt 
den Entwurf bereits vor dem Inkrafttreten als Richtlinie. Der Entwurf liefert für 
die bereits hängigen Baugesuche eine vorläufige Entscheidungsgrundlage. Die NIS-Verordnung 
 sieht unter anderem vor, dass neue Hochspannungsleitungen und Mobilfunk-Antennen 
 einen Mindestabstand zu Schulen, Spitälern oder Wohngebäuden einhalten müssen."Nichtionisierende 
Strahlung" (NIS), wie der Elektrosmog im Fachjargon heisst, entsteht überall dort, 
wo elektrischer Strom fliesst und wo Radio- und Mikrowellen ausgesendet werden. 
Wie schädlich diese Strahlen sind, ist eine Frage der Dosis. Die neue Verordnung 
übernimmt die international anerkannten Immissionsgrenzwerte für elektromagnetische 
Strahlen. Weil man über die Langzeitwirkungen noch wenig weiss, erlässt die Schweiz 
zusätzliche Vorschriften. Im Sinne der Vorsorge soll die Belastung in Schulen, Spitälern, 
Wohnräumen und an anderen Orten, an denen sich Menschen während längerer Zeit aufhalten, 
verringert werden. Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen, 
Eisenbahnen oder Sende-Antennen müssen in Zukunft verbindliche Mindestabstände zu 
solchen "Orten mit empfindlicher Nutzung" eingehalten werden. Bei bestehenden Anlagen 
soll die Strahlung mit technischen Massnahmen soweit wie möglich reduziert werden.Im 
Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Ausbau der Mobilfunknetze sind zahlreiche Gesuche 
für Mobilfunk-Antennen hängig. In einem Brief hat der Vorsteher des UVEK, Moritz 
Leuenberger, den Baubehörden der Kantone und der Gemeinden empfohlen, den Verordnungsentwurf 
als vorläufige Beurteilungsgrundlage bei der Bewilligung von solchen Anlagen anzuwenden. 
Damit will das UVEKvermeiden, dass vor dem Inkrafttreten der Verordnung vollendete 
Tatsachen geschaffen werden.Von der Verordnung nicht betroffen sind die Handys. 
Regelungen für Mobiltelefone müssten international getroffen werden. Hingegen prüft 
das BUWAL in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern ein Projekt. Konsumentinnen 
und Konsumenten sollen die Möglichkeit erhalten, die Strahlungsintensität von verschiedenen 
Mobiltelefonen zu beurteilen und zu vergleichen.Die neue Verordnung (NIS-Verordnung) 
stützt sich auf das Umweltschutzgesetz ab. Die Ver-nehmlassungsfrist läuft bis zum 
15. Mai 1999.Bern, 16. Februar 1999Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, 
Energie und KommunikationPressedienstAuskunft:- Jürg Baumann, Chef des Dienstes 
Nichtionisierende Strahlung, Bundesamt für Umwelt, 	Wald und   Landschaft (BUWAL), 
Tel. 031 322 69 64- Stefan Joss, Abteilung Luftreinhaltung, Sektion Industrie und 
Gewerbe, Bundesamt für Umwelt, Wald   und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 57Beilage:Verordnungsentwurf 
und ErläuterungenInternet:Weitere Unterlagen finden Sie im Internet auf: http://www.admin.ch/buwal/presse/aktuell.htm