A9-Umfahrung von Visp: Nach dem Variantenentscheid geht das Generelle Projekt für die Südumfahrung in die kantonale Vernehmlassung
MEDIENMITTEILUNGA9-Umfahrung von Visp: Nach dem Variantenentscheid geht das Generelle
Projekt für die Südumfahrung in die kantonale VernehmlassungAm 5. Februar 1999 hat
die 6. Sitzung des Comité de Pilotage unter der Leitung von Olivier Michaud, Direktor
des ASTRA, stattgefunden. Gestützt auf die Ergebnisse des Variantenvergleiches hat
das Comité de Pilotage am 25. November 1998 bei der A9-Umfahrung von Visp die Weichen
in Richtung Süden gestellt. Die Arbeiten für die Variante "Nord A" wurden sistiert.
Die beauftragten Ingenieure und Umweltfachleute haben in der Zwischenzeit das Generelle
Projekt und den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für die Variante "Süd" erarbeitet
und die Dossiers dem Comité de Pilotage vorgestellt und erläutert.Von der Gesamtlänge
des Autobahnabschnittes von 8'800 m liegen ca. 80 % im Tunnel. Die Trassierung verläuft
westlich von Visp entlang der SBB, führt anschliessend mit einer zweiten Röhre dem
bestehenden Vispertaltunnel entlang, quert das Vispertal mit einer Doppelbrücke
im Raum Staldbach und führt anschliessend in einem Bogen bis zum Halbanschluss Visp
Ost. Die Variante verfügt über drei Anschlüsse: Visp West, die Verzweigung Vispertäler
und Visp Ost. Die Investitionskosten betragen nach den Kostenschätzungen zum Generellen
Projekt 742.5 Mio. Franken (+/- 10 %). Gegenüber den früheren Projektstudien wurde
die Linienführung des Tunnels im Ostabschnitt leicht modifiziert und damit den Resultaten
der geologischen Untersuchungen Rechnung getragen. Ausserdem können für den Anschluss
Grosshüs (Visp Ost) so günstigere Voraussetzungen geschaffen werden.Grundlage für
den Umweltverträglichkeitsbericht bilden eine Voruntersuchung und ein Pflichtenheft,
die mit den kantonalen und eidgenössischen Fachstellen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
abgesprochen und bereinigt worden sind. Der Bericht der Bauherrschaft kommt zum
Schluss, dass die Variante Süd mit flankierenden Massnahmen umweltverträglich gestaltet
werden kann.In einem nächsten Schritt können sich nun die betroffenen Gemeinden
und die kantonalen Fachstellen in einer Vernehmlassung bis Ende März 1999 äussern.
Parallel dazu werden das Generelle Projekt und der UVB vom ASTRA und vom BUWAL geprüft.
Damit verläuft das Verfahren weiterhin im vorgesehenen Zeitplan, der die Genehmigung
des Generellen Projektes durch den Bundesrat vor Ende Mai 1999 anvisiert.Sitten/Bern,
9. Februar 1999Departement für Verkehr, Bau und Umwelt des Kantons WallisBundesamt
für StrassenAuskünfte:Charles Schwarzen, Sektionschef Nationalstrassen Oberwallis,
Tel. 027 / 923 44 70 François Guenot, Gebietsmanager ASTRA, Tel. 079 / 345 05 81