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A9-Umfahrung von Visp: Nach dem Variantenentscheid geht das Generelle Projekt für die Südumfahrung in die kantonale Vernehmlassung


MEDIENMITTEILUNGA9-Umfahrung von Visp: Nach dem Variantenentscheid geht das Generelle 
Projekt für die Südumfahrung in die kantonale VernehmlassungAm 5. Februar 1999 hat 
die 6. Sitzung des Comité de Pilotage unter der Leitung von Olivier Michaud, Direktor 
des ASTRA, stattgefunden. Gestützt auf die Ergebnisse des Variantenvergleiches hat 
das Comité de Pilotage am 25. November 1998 bei der A9-Umfahrung von Visp die Weichen 
in Richtung Süden gestellt. Die Arbeiten für die Variante "Nord A" wurden sistiert. 
Die beauftragten Ingenieure und Umweltfachleute haben in der Zwischenzeit das Generelle 
Projekt und den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für die Variante "Süd" erarbeitet 
und die Dossiers dem Comité de Pilotage vorgestellt und erläutert.Von der Gesamtlänge 
des Autobahnabschnittes von 8'800 m liegen ca. 80 % im Tunnel. Die Trassierung verläuft 
westlich von Visp entlang der SBB, führt anschliessend mit einer zweiten Röhre dem 
bestehenden Vispertaltunnel entlang, quert das Vispertal mit einer Doppelbrücke 
im Raum Staldbach und führt anschliessend in einem Bogen bis zum Halbanschluss Visp 
Ost. Die Variante verfügt über drei Anschlüsse: Visp West, die Verzweigung Vispertäler 
und Visp Ost. Die Investitionskosten betragen nach den Kostenschätzungen zum Generellen 
Projekt 742.5 Mio. Franken (+/- 10 %). Gegenüber den früheren Projektstudien wurde 
die Linienführung des Tunnels im Ostabschnitt leicht modifiziert und damit den Resultaten 
der geologischen Untersuchungen Rechnung getragen. Ausserdem können für den Anschluss 
Grosshüs (Visp Ost) so günstigere Voraussetzungen geschaffen werden.Grundlage für 
den Umweltverträglichkeitsbericht bilden eine Voruntersuchung und ein Pflichtenheft, 
die mit den kantonalen und eidgenössischen Fachstellen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes 
abgesprochen und bereinigt worden sind. Der Bericht der Bauherrschaft kommt zum 
Schluss, dass die Variante Süd mit flankierenden Massnahmen umweltverträglich gestaltet 
werden kann.In einem nächsten Schritt können sich nun die betroffenen Gemeinden 
und die kantonalen Fachstellen in einer Vernehmlassung bis Ende März 1999 äussern. 
Parallel dazu werden das Generelle Projekt und der UVB vom ASTRA und vom BUWAL geprüft. 
Damit verläuft das Verfahren weiterhin im vorgesehenen Zeitplan, der die Genehmigung 
des Generellen Projektes durch den Bundesrat vor Ende Mai 1999 anvisiert.Sitten/Bern, 
9. Februar 1999Departement für Verkehr, Bau und Umwelt des Kantons WallisBundesamt 
für StrassenAuskünfte:Charles Schwarzen, Sektionschef Nationalstrassen Oberwallis, 
Tel. 027 / 923 44 70	François Guenot, Gebietsmanager ASTRA, Tel. 079 / 345 05 81