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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Annahme der RPG-Revisionsvorlage/Statement von Bundesrat Koller

Statement BRK für den Fall der Annahme der RPG-Revisionsvorlage

Anrede

Der Bundesrat dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dafür, dass
sie der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt haben. Damit
haben wir  zur Erhaltung einer lebendigen Kulturlandschaft und zu einer
kontrollierten Öffnung der Landwirtschaftszone JA gesagt.
Raumplanungsvorlagen haben es erfahrungsgemäss schwer, die Hürde einer
Volksabstimmung zu nehmen. Dass diese Hürde gerade im sensiblen Bereich
des Bauens ausserhalb der Bauzonen genommen werden konnte, hängt sicher
mit der Einsicht zusammen, dass das geltende Gesetz für den im Gang
befindlichen starken Strukturwandel in der Landwirtschaft keine Lösungen
enthält.

Mit der Annahme des revidierten Gesetzes wird zunächst eine vernünftige
und landschaftsverträgliche Weiterverwendung der bestehenden
landwirtschaftlich nicht mehr benötigten Bausubstanz ermöglicht. Dies
ist von zentraler Bedeutung, wenn man bedenkt, dass heute jährlich mehr
als 2'000 Landwirtschaftsbetriebe aufgegeben werden und damit zahlreiche
Gebäude nicht mehr für den angestammten landwirtschaftlichen Zweck
gebraucht werden.

Das neue Gesetz hilft zudem, unterschiedliche kantonale
Vollzugspraktiken  wieder in klare gesetzliche Bahnen zu leiten. Vieles
von dem, was heute bereits praktiziert wird, erhält nunmehr eine klare
rechtliche Grundlage. Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, die nur
noch beschränkt gewährleistet waren, werden damit im Interesse aller
wesentlich verbessert.
Zudem erhalten die vom Wandel der Agrarpolitik stark geforderten Bauern
mehr unternehmerischen Spielraum, um im internationalen Wettbewerb
besser bestehen zu können.
Der Bundesrat wird nun raschmöglichst, und zwar in enger Zusammenarbeit
mit den Kantonen, die uns diesbezüglich bereits ihre Unterstützung
zugesichert haben, einen Verordnungsentwurf vorlegen, der die im Licht
des revidierten Gesetzes nötigen Konkretisierungen enthalten wird. Zu
diesem Entwurf wird danach eine breit abgestützte Vernehmlassung
durchgeführt.

Die Stimmberechtigen haben mit der Annahme des revidierten Gesetzes auch
eines klar zum Ausdruck gebracht: Sie sind überzeugt, dass die Kantone
und Gemeinden bereit und willens sein werden, die neuen
bundesrechtlichen Bestimmungen korrekt zu vollziehen.
Mit einer verstärkten Aufsicht über den Vollzug und mit konkreten
Umsetzungshilfen zuhanden der Kantone werden wir zudem auch auf
Bundesebene alles daran setzen, damit die neuen Bestimmungen im Einklang
mit den Absichten des Gesetzgebers angewandt und die von den Gegnern
befürchteten negativen Auswirkungen nicht eintreten werden.
Der Gesetzgeber, Parlament und Volk, haben ihre Verantwortung
wahrgenommen und die im sensiblen Bereich des Bauens ausserhalb der
Bauzonen infolge des landwirtschaftlichen Strukturwandels nötigen
Leitplanken klar und verbindlich gesetzt.

Wir sind überzeugt, dass der Weg hin zu rechtsgleichen und vernünftigen
Lösungen nunmehr geebnet ist.