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Bundesrat Koller schliesst Ungarn-Besuch ab

Pressemitteilung

Bundesrat Koller schliesst Ungarn-Besuch mit Abkommen gegen die
Kriminalität ab

Bundesrat Arnold Koller, der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes, hat am Freitag seinen Arbeitsbesuch in Ungarn mit
der Unterzeichnung eines Abkommens über die Bekämpfung der Kriminalität
abgeschlossen. Während seines zweitägigen Aufenthaltes in Budapest war
er von Staatspräsident Arpad Göncz empfangen worden und mit
Aussenminister János Martonyi, Innenminister Sándor Pintér und dem
parlamentarischen Staatssekretär im Justizministerium, Csaba Hende,
zusammengetroffen. Zur Sprache kamen in erster Linie die Zusammenarbeit
im Polizei- und Justizbereich, Asyl- und Migrationsfragen sowie die
Ergebnisse der Schweizer Osthilfe.

Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalität, den
Bundesrat Koller und Innenminister Pintér unterzeichneten, wird den
gemeinsamen Kampf gegen die organisierte Kriminalität, einschliesslich
des illegalen Drogenhandels, der Wirtschaftskriminalität, der
Geldwäscherei und des Terrorismus, fördern und zugleich die Kooperation
bei schweren gemeinrechtlichen Straftaten erleichtern. Der Vertrag
liefert die Rechtsgrundlage, die es den zuständigen Behörden erlauben
soll, Informationen und personenbezogene Daten direkt auszutauschen.
Dies wird zu einer Effizienzsteigerung der Polizei bei der Bekämpfung
der Kriminalität führen. Den Anträgen des Datenschutzes wird voll
Rechnung getragen. Der Zugang zu Daten wird auf Behörden beschränkt, die
sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Ungarn ist seit 1991 Pionier- und Schwergewichtsland der schweizerischen
Osthilfe auf dem Gebiet von Justiz und Polizei. Die Schweiz ermöglichte
die Weiterbildung von 300 ungarischen Juristen (vorwiegend Richterinnen
und Richter). Die Vorschläge einer gemeinsamen Expertenkommission
bildeten eine wesentlche Grundlage für die Verabschiedung  der
Justizreform von 1997 durch das ungarische Parlament. Die Schweiz
leistete überdies einen wichtigen Beitrag zur rechtsstaatlichen Reform
der ungarischen Polizei. Ferner nahmen ca. 100 ungarische Polizeikader
an rund 30 Ausbildungsveranstaltungen der Kantone und des Bundesamtes
für Polizeiwesen teil.

Diese Aktivitäten werden Ende 1999 auslaufen. Beide Seiten bewerten die
Zusammenarbeit, die den gesellschaftlichen Wandel in Ungarn wirksam
unterstützt haben, als erfolgreich und nachhaltig.

5. Februar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst