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Vereinfachung des Zollverfahrens via EDV

PRESSEMITTEILUNG

Vereinfachung des Zollverfahrens via EDV

Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Zollabfertigung mit
elektronischer Datenübermittlung ein modernes Instrument im Zollbereich
verabschiedet. Damit werden die Anliegen der Wirtschaft bezüglich
Vereinfachung und Beschleunigung des Zollverfahrens berücksichtigt, ohne
die Zollsicherheit und die fiskalischen Interessen des Bundes zu
vernachlässigen.
Die neue Verordnung trägt den starken Zuwachsraten im
grenzüberschreitenden Warenverkehr und dem Trend zu knapp bemessenen
Lieferfristen Rechnung. Die Betriebe sind darauf angewiesen, dass die
Aufenthaltszeiten an der Grenze möglichst kurz sind und sie
termingerecht über die Ware verfügen können.
Bereits heute wird in der Praxis die Zollabfertigung meist mit
elektronischer Datenübermittlung aufgrund von Vereinbarungen zwischen
der Zollverwaltung und den Betrieben vorgenommen. Solche Vereinbarungen
bestehen in grosser Zahl. Heute werden rund drei Viertel aller Waren mit
elektronischer Datenübermittlung zur Einfuhrabfertigung deklariert. Die
zentrale Bedeutung der Zollabfertigung mit elektronischer
Datenübermittlung hat nun zu einer generellen rechtlichen Regelung auf
Verordnungsstufe geführt. Mit diesem modernen Instrument wird das
partnerschaftliche Verhältnis zwischen Zollverwaltung und Wirtschaft
weiter gefördert.
Die Verordnung über die Zollabfertigung mit elektronischer
Datenübermittlung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Hermann Kästli, Oberzolldirektion, Hauptabteilung Recht und Abgaben,
Tel. 031 3226503
Markus Beer, Oberzolldirektion, Hauptabteilung Recht und Abgaben, Tel.
031 3224903

3.2.1999