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AHV: Für Anlage in ausländischen Aktien

PRESSEMITTEILUNG

AHV: Für Anlage in ausländischen Aktien

Der Bundesrat teilt im wesentlichen die Lageeinschätzung der
Geschäftsprü-fungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates
(GPK) bezüglich der Zielsetzungen der Anlagepolitik des
AHV-Ausgleichsfonds. Insbesondere ist die Regierung bereit, das
AHV-Gesetz im Rahmen der 11. Revision so zu ändern, dass Anlagen in neue
Formen wie beispielsweise ausländische Aktien ermöglicht werden.
Mit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision am 1. Januar 1997 ist eine
Rechts-grundlage für eine moderne Anlagepolitik des AHV-Ausgleichsfonds
geschaffen wor-den. Bereits 1994 hat der Verwaltungsrat mit den
Vorbereitungsarbeiten für ein akti-ves Portfolio-Management begonnen,
dessen Umsetzung er 1997 in die Wege ge-leitet hat. Die
Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben die
Anlagepolitik des AHV-Ausgleichsfonds überprüft und mit einem Bericht
dem Bun-desrat verschiedene Empfehlungen gemacht. Der Bundesrat ist
bereit, im Rahmen der in Vorbereitung stehenden 11. AHV-Revision
verschiedene dieser Empfehlungen umzusetzen. Insbesondere teilt er die
Auffassung, wonach das AHV-Gesetz so zu ändern ist, dass Anlagen in neue
Formen wie beispielsweise ausländische Aktien ermöglicht werden. Eine
Verkleinerung des 15köpfigen Verwaltungsrates erachtet der Bundesrat
dagegen angesichts der Bedeutung des gesamtschweizerischen So-zialwerkes
politisch als nicht opportun, heisst es in der Stellungnahme des
Bundes-rates zum GPK-Bericht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

3.2.1999