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Einigung zwischen Sunrise und Swisscom über die Interkonnektionspreise


MEDIENMITTEILUNGEinigung zwischen Sunrise und Swisscom über die InterkonnektionspreiseUnter 
der Leitung und Vermittlung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) haben sich 
Sunrise und Swisscom über die Preise 1998 und 1999 der Mitbenutzung des Swisscom-Netzes 
durch Sunrise (Interkonnektion) zum Anbieten von Telecomdiensten geeinigt. Die Verhandlungen 
stützten sich auf umfangreiche Analysen der entsprechenden Kostenrechnung der Swisscom 
durch das BAKOM. Die Preise liegen im Durchschnitt rund 18 % (1998) und 26 % (1999) 
tiefer als diejenigen der Swisscom vom Juni 1998.Im April 1998 hatte Sunrise als 
erstes Telekommunikationsunternehmen bei der eidg. Kommunikationskommission (ComCom) 
ein Gesuch um Festlegung der Interkonnektionspreise eingereicht, weil sie mit den 
von der Swisscom angebotenen Preisen nicht einverstanden war. Das BAKOM hat das 
Streitverfahren geleitet. Dabei hat das Amt seit dem letzten Herbst detaillierte 
Analysen der Kostenrechnung und der entsprechenden Zahlen der Swisscom vorgenommen. 
Im Rahmen einer Schlichtung zwischen den beiden Parteien präsentierte nun das BAKOM 
das Resultat dieser Untersuchungen. Auf dieser Grundlage konnten die Schlichtungsverhandlungen 
erfolgreich zu einer Vereinbarung über die Preise führen. Das Streitverfahren wird 
damit erledigt.Das Ergebnis ist, dass Sunrise der Swisscom 1999 für die Terminierung 
eines 3-minütigen Telefongesprächs auf dem Netz der Swisscom im regionalen Bereich 
2.30 Rp./Min., im nationalen Bereich 3.20 Rp./Min durchschnittlich zu bezahlen hat 
(Annahme: 54 % der Gespräche zum Normaltarif, 40 % zum Niedertarif, 6 % zum Nachttarif). 
Für das Generieren eines solchen Gesprächs über das Swisscom-Netz bezahlt Sunrise 
1999 der Swisscom 2.34 Rp./Min. regional und 3.24 Rp./Min. national. Im Vergleich 
mit den Preisen der Swisscom vom Juni 1998 ergibt sich eine Differenz von -26 %, 
mit den von der ComCom im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen am 29. April 1998 
festgelegten provisorischen Preisen für 1999 eine Differenz von -20%. Im europäischen 
Vergleich liegen die Preise nun nahe bei den Empfehlungen der Kommission der europäischen 
Gemeinschaften für 1998. Die in diesem Verfahren ausgehandelten Preise gelten vorerst 
für Sunrise. Ein ähnliches Verfahren zwischen diAx und Swisscom ist noch nicht soweit 
fortgeschritten und deshalb noch hängig. Diax hat aber angezeigt, dass die Preise 
aus dem Interkonnektionsverfahren Swisscom-Sunrise auch für sie akzeptabel sein 
könnten. Die übrigen Fernmeldediensteanbieter, die mit der Swisscom einen Interkonnektionsvertrag 
haben, dürften grundsätzlich ab diesem Jahr in den Genuss der neuen Preise kommen. 
Auch der Präsident der ComCom hat mit Befriedigung vom Resultat der Schlichtung 
Kenntnis genommen. Es dient der Entwicklung des liberalisierten Fernmeldemarktes, 
wenn die Anbieter nun über vorerst stabilisierte Interkonnektionspreise verfügen.Kasten:Gemäss 
dem seit dem 1. Januar 1998 in Kraft befindlichen Fernmeldegesetz müssen die Interkonnektionspreise 
kostenorientiert sein. Erlaubt ist nur der Einbezug der Kosten, die in einem kausalen 
Zusammenhang mit der nachgefragten Interkonnektionsdienstleistung stehen. Berücksichtigt 
wird dabei auch ein verhältnismässiger Anteil der relevanten Gemeinkosten und ein 
branchenüblicher Kapitalertrag für die eingesetzten Investitionen. Weiter darf auch 
ein verhältnismässiger Anteil der auf altrechtliche Auflagen zurückzuführenden Altlasten, 
die im Zusammenhang mit der Interkonnektion stehen, eingerechnet werden. Diese Regelung 
gilt noch bis Ende 1999 (Artikel 65 der Fernmeldediensteverordnung). Ab dem 1.1.2000 
werden die Kosten nach einer andern Allokationsmethode berechnet (forward looking 
long run incremental costs, Artikel 34 der Fernmeldediensteverordnung).Kasten:Mittels 
der Interkonnektion werden die Netze der verschiedenen Anbieter im liberalisierten 
Telekommunikationsmarkt zusammengeschaltet. Dadurch können einerseits die Abonnenten 
aller Anbieter auch mit den Abonnenten der anderen Anbieter kommunizieren. Andererseits 
können über die Interkonnektion die neuen Unternehmen ihre Dienste allen Kunden 
anbieten, ohne zuerst überall eine feinmaschige und teure Infrastruktur bis in jeden 
Haushalt erstellen zu müssen. So sind die neuen Anbieter zumeist im Lokalbereich 
auf das bereits vorhandene Netz der Swisscom angewiesen. Der Interkonnektionspreis 
ist das Entgelt, das ein Anbieter dem andern (z.B. der Swisscom) für die Nutzung 
der andern Infrastruktur entrichten muss. Swisscom terminiert Gespräche, wenn der 
Anrufende aus einem andern Netz einen Anschluss der Swisscom anwählt (Terminieren). 
Beim Generieren ist der Anrufende ein Swisscom-Kunde und die angewählte Nummer bei 
einem andern Anbieter registriert. Biel, 2. Februar 1999Bundesamt für KommunikationStabsstelle 
KommunikationAuskünfteMarc Furrer, Direktor BAKOM,Bundesamt für KommunikationTel. 
032/327.55.50P.S. Eine Tabelle mit den Interkonnektionspreisen kann per Fax zugestellt 
werden.