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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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PRESSEMITTEILUNG

Firmeninspektion im Rahmen des internationalen Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)
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Ein internationales Spezialistenteam der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) hat heute mit der Inspektion der Cimo Compagnie Industrielle de Monthey SA begonnen. Ziel dieser Routineinspektion ist die Überprüfung der jährlichen Deklarationen, welche die CIMO gemäss dem internationalen Chemiewaffenübereinkommen zu machen hat, sowie die Bestätigung, dass keine unerlaubten Tätigkeiten und Lieferungen stattfinden.

Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, und ihre Unternehmen sind u. a. verpflichtet, die Produktion, die Verarbeitung und den Verbrauch von bestimmten Dual-Use-Chemikalien zu deklarieren. Diese Chemikalien haben eine gewisse Bedeutung in der zivilen chemischen Industrie, können aber auch für die unerlaubte Produktion von Chemiewaffen missbraucht werden. Die Deklarationen werden von der OPCW durch kurzfristig anberaumte Routineinspektionen kontrolliert. In der Schweiz unterliegen zehn Betriebe regelmässigen Inspektionen durch die OPCW. Da die Schweiz keine chemischen Waffen besitzt, haben die Inspektionen vor allem den Charakter einer vertrauensbildenden Massnahme. Daneben wird das AC-Laboratorium in Spiez regelmässig überprüft, das in kleinsten Mengen Kampfstoffe herstellt, die der Überprüfung von Schutz- und Messeinrichtungen dienen.

Das CWÜ verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die Lagerung, die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Bestände an chemischen Waffen und entsprechende Produktionseinrichtungen in den nächsten Jahren zu vernichten. Für Schutzzwecke sowie für andere nach dem CWÜ nicht verbotene Zwecke ist der Umgang mit giftigen Chemikalien in Kleinstmengen erlaubt. Das CWÜ, das am 29. April 1997 in Kraft getreten ist, wurde bisher von 121 Staaten ratifiziert. Die Schweiz hat das Abkommen am 10. März 1995 ratifiziert.
 

Bern, 2. Februar 1999

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
 

Auskunft:
Abteilung für Exportkontrollen und Sanktionen, Thomas Hafen, Tel. 079 / 222 75 18