Elektrizitätsmarktöffnung und Energieabgabe
MEDIENMITTEILUNGElektrizitätsmarktöffnung und EnergieabgabeDer Bundesrat hat eine
Aussprache über die Elektrizitätsmarktöffnung und die Energieabgabe durchgeführt.
Als Übergangslösung zu einer ökologischen Steuerreform unterstützt er eine zweckgebundene
Energieabgabe in der Grössenordnung des Vorschlags der zuständigen Ständeratskommission
(UREK-SR). Der genaue Verwendungszweck (rationelle Energieverwendung, alternative
Energien, Erneuerung der Wasserkraftwerke, "joint implementations") bleibt vorläufig
offen, doch soll eine Abgeltung der nicht amortisierbaren Investitionen (NAI) von
Wasserkraftwerken nicht ausgeschlossen werden.Bereits im Oktober 1998 hatte der
Bundesrat beschlossen, als Übergangslösung zur neuen Finanzordnung mit ökologischen
Anreizen und als Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen (Solar- und Energie-Umwelt-Inititative)
eine Energieabgabe zu befürworten. Damals hatte sich aber der Bundesrat noch nicht
über die Grössenordnung dieser Abgabe festgelegt.Nach vertiefter Diskussion, und
auch im Hinblick auf die künftige Öffnung des Elektrizitätsmarktes, hat der Bundesrat
nun beschlossen, eine zeitlich begrenzte Energieabgabe in der von der ständerätlichen
Kommission vorgesehenen Grössenordnung (Erträge zwischen 300 und 450 Millionen Franken
im Jahr) zu unterstützen. In einem Brief an die UREK-SR (siehe Beilage) lässt der
Bundesrat den Verwendungszweck der Energieabgabe vorläufig offen. In Frage kommen
Beiträge für die rationelle Energieverwendung und "joint implementations" sowie
für die erneuerbaren Energien, allenfalls auch für die Erneuerung der Wasserkraftwerke
und die Abgeltung der NAI von Wasserkraftwerken.Der Bundesrat hat sich auch über
Vorteile und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten bei der Öffnung des Elektrizitätsmarktes
ausgesprochen. Dabei geht es um die Alternativen einer langsamen Öffnung (ohne Entschädigung
der NAI) oder einer raschen Marktöffnung (mit oder ohne NAI-Entschädigung). Diese
Frage wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum Elektrizitätsmarktgesetz
auch im Lichte der parlamentarischen Beratung über die Energieabgabe definitiv entschieden.Bern,
28. Januar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstBeilage:
Brief des Bundesrates an die UREK-SRAuskunft: Claudine Godat Saladin, Pressedienst
UVEK, Tel. 031/322 55 10