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Elektrizitätsmarktöffnung und Energieabgabe


MEDIENMITTEILUNGElektrizitätsmarktöffnung und EnergieabgabeDer Bundesrat hat eine 
Aussprache über die Elektrizitätsmarktöffnung und die Energieabgabe durchgeführt. 
Als Übergangslösung zu einer ökologischen Steuerreform unterstützt er eine zweckgebundene 
Energieabgabe in der Grössenordnung des Vorschlags der zuständigen Ständeratskommission 
(UREK-SR). Der genaue Verwendungszweck (rationelle Energieverwendung, alternative 
Energien, Erneuerung der Wasserkraftwerke, "joint implementations") bleibt vorläufig 
offen, doch soll eine Abgeltung der nicht amortisierbaren Investitionen (NAI) von 
Wasserkraftwerken nicht ausgeschlossen werden.Bereits im Oktober 1998 hatte der 
Bundesrat beschlossen, als Übergangslösung zur neuen Finanzordnung mit ökologischen 
Anreizen und als Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen (Solar- und Energie-Umwelt-Inititative) 
eine Energieabgabe zu befürworten. Damals hatte sich aber der Bundesrat noch nicht 
über die Grössenordnung dieser Abgabe festgelegt.Nach vertiefter Diskussion, und 
auch im Hinblick auf die künftige Öffnung des Elektrizitätsmarktes, hat der Bundesrat 
nun beschlossen, eine zeitlich begrenzte Energieabgabe in der von der ständerätlichen 
Kommission vorgesehenen Grössenordnung (Erträge zwischen 300 und 450 Millionen Franken 
im Jahr) zu unterstützen. In einem Brief an die UREK-SR (siehe Beilage) lässt der 
Bundesrat den Verwendungszweck der Energieabgabe vorläufig offen. In Frage kommen 
Beiträge für die rationelle Energieverwendung und "joint implementations" sowie 
für die erneuerbaren Energien, allenfalls auch für die Erneuerung der Wasserkraftwerke 
und  die Abgeltung der NAI von Wasserkraftwerken.Der Bundesrat hat sich auch über 
Vorteile und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten bei der Öffnung des Elektrizitätsmarktes 
ausgesprochen. Dabei geht es um die Alternativen einer langsamen Öffnung (ohne Entschädigung 
der NAI) oder einer raschen Marktöffnung (mit oder ohne NAI-Entschädigung). Diese 
Frage wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum Elektrizitätsmarktgesetz 
auch im Lichte der parlamentarischen Beratung über die Energieabgabe definitiv entschieden.Bern, 
28. Januar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstBeilage: 
  	Brief des Bundesrates an die UREK-SRAuskunft: 	Claudine Godat Saladin, Pressedienst 
UVEK, Tel. 031/322 55 10