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Der Bundesrat schickt Asyl-Verordnungen in die Vernehmlassung

Pressemitteilung

Der Bundesrat schickt Asyl-Verordnungen in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am Mittwoch folgende Verordnungen im Asylbereich bei
den Kantonen, Parteien und interessierten Organisationen in die
Vernehmlassung geschickt: die Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen,
die Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (beide total revidiert),
die neue Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten, die
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen
Personen sowie die Verordnung über die Abgabe von Reisepapieren an
ausländische Personen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. April 1999.

Die Asylverordnung 1 konkretisiert die Bestimmungen des total
revidierten Asylgesetzes für Asylsuchende (erstinstanzliches Verfahren,
Stellung während des Verfahrens, Wegweisung) sowie  die Bestimmungen
über die Asylgewährung, die Rechtstellung der Flüchtlinge, die
Beendigung des Asyls und die Gewährung vorübergehenden Schutzes an
Schutzbedürftige.

Die Asylverordnung 2 präzisiert die Gesetzesbestimmungen über
Kinderzulagen, über Rückerstattungs- und Sicherheitsleistungspflicht,
über Bundesbeiträge an die Fürsorge-, Betreuungs- und Verwaltungskosten
(z.B. Reduktion der Tagespauschalen), über die Finanzierung von
Kollektivunterkünften, über weitere Bundesbeiträge, über Kosten für Ein-
und Ausreise, Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe sowie über
Beiträge an die Hilfswerke.

Während die Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten neu
geschaffen wird, übernimmt die neue Verordnung über den Vollzug der Weg-
und Ausweisung von ausländischen Personen grundsätzlich die geltenden
Bestimmungen über die vorläufige Aufnahme von Ausländern und regelt
zusätzlich die Vollzugsunterstützung. Die neue Verordnung über die
Abgabe von Reisepapieren an ausländische Personen ersetzt die geltende
Verordnung über Reisepapiere für schriftenlose Ausländer.

Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten am 26. Juni 1998 das total
revidierte Asylgesetz (Referendum hängig; Abstimmungstermin noch nicht
bekannt) sowie die Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer (ANAG). Ein Grossteil der Neuregelungen und
Änderungen in den beiden Gesetzen bedarf nun der Ausführungsbestimmungen
auf Verordnungsstufe.

20. Januar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:

Informationsdienst des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF),
Tel. 031 / 325'93'50