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Eine zentrale Datenbank mit DNA-Profilen errichten

Pressemitteilung

Eine zentrale Datenbank mit DNA-Profilen errichten
Expertenkommission legt Schlussbericht vor

Eine Datenbank mit DNA-Profilen ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um
die Kriminalität wirksam und zeitgemäss bekämpfen zu können. Zu diesem
Schluss gelangt eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) und von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren (KKJPD) eingesetzte Expertenkommission. Sie sieht
einen dringenden Handlungsbedarf und schlägt deshalb in ihrem
Schlussbericht vor, eine zentrale Datenbank zu errichten.

Eine Datenbank mit DNA-Profilen ermöglicht die rasche und sichere
Identifizierung von Serientätern (z.B. Einbrechern) und Rückfalltätern
und verhindert damit neue Straftaten (insbesondere Sexualdelikte),
unterstreicht die Expertenkommission. Heute könnten sich hingegen
Straftaten wiederholen, da eine nationale Datenbank für die Speicherung
und den Vergleich von DNA-Profilen fehlt. Mit einer solchen Datenbank
können rasch Tatzusammenhänge erkannt, Täter identifiziert, aber auch zu
Unrecht verdächtigte Personen ausgeschlossen werden. Eine solche
Datenbank ermöglicht zudem internationale Vergleiche, was eine
wirksamere Bekämpfung der an keine Landesgrenzen gebundenen Kriminalität
ermöglicht.

Aufgrund internationaler Vergleiche ist davon auszugehen, dass in der
Schweiz pro Woche 30 bis 50 "Hits" (Uebereinstimmungen zwischen
verschiedenen Tatortspuren oder zwischen der Tatortspur und dem
Vergleichsmaterial einer bekannten Person) erzielt werden könnten. Diese
Zahl belegt eindrücklich die Dringlichkeit einer gesamtschweizerischen
Datenbank. Die DNA-Analyse konkurrenziert nicht andere
Identifikationsmethoden wie z.B. das AFIS-System ("Automatic Fingerprint
Identification System"), sondern ergänzt diese Methoden.

Alle erkennungsdienstlich behandelte Personen

Die Datenbank soll die DNA-Profile unbekannter biologischer Spuren und
Materialien sowie die DNA-Profile von Personen enthalten. Die
Expertenkommission schlägt - analog zur Regelung betreffend die Abnahme
und Speicherung von Fingerabdrücken im AFIS-System - vor, die
DNA-Profile aller Personen zu erfassen, die im Rahmen von
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erkennungsdienstlich behandelt
worden sind. Je grösser die Anzahl der registrierten Personen und Spuren
ist, desto grösser ist naturgemäss die Anzahl "Hits".

Aus kriminal- und polizeitechnischen Gründen spricht sich die
Expertenkommission klar für eine zentrale Datenbank auf Bundesebene aus.
Eine zentrale Lösung sichert
zudem einen effizienten Informationsfluss zwischen Bund und Kantonen
sowie dem Ausland, optimiert die Kosten und vereinfacht die
Gewährleistung des Datenschutzes. Schliesslich haben sich zentrale
Datenbanken wie das AFIS-System oder das automatisierte Fahndungssystem
RIPOL in der Praxis bestens bewährt.

Die relativ einfachen DNA-Analysen von entnommen Körperzellen (z.B.
Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) können nach Ansicht der
Expertenkommission dezentral in den verschiedenen gerichtsmedizinischen
Instituten durchgeführt werden. Allerdings ist längerfristig eine
Zentralisierung dieser Analysen nicht auszuschliessen, da durch die
Roboterisierung die Kosten gesenkt werden könnten. Die aufwendigen
DNA-Analysen biologischer Spuren (Tatortspuren) sollen durch die
verschiedenen Labors im engen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden
dezentral erfolgen.

Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der DNA-Profil-Datenbank
sowie für die Analysen variieren je nach Organisation der Datenbank und
der Analysen. Die Expertenkommission sieht drei mögliche
Finanzierungsmodelle: Die Kosten werden zwischen Bund und Kantonen
aufgeteilt, von den zuständigen kantonalen Behörden übernommen oder
allein durch den Bund getragen. Die Experten stellen den Kosten die
Einsparungen bei den Strafverfolgungsbehörden gegenüber: Da Täter dank
einer DNA-Profil-Datenbank wesentlich früher festgestellt werden können,
vermindern sich dadurch die Untersuchungs- und Verfahrenskosten massiv.

Rechtsgrundlage

Die in einer Datenbank gespeicherten DNA-Profile von möglichen Tätern
oder Opfern einer Straftat sind besonders schützenswerte Personendaten
im Sinne des Datenschutzgesetzes. Deshalb muss für den Betrieb einer
Datenbank mit DNA-Profilen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Falls sofort eine Datenbank errichtet werden sollte, wäre es nach
Auffassung der Experten vertretbar, dass der Bundesrat - gestützt auf
Artikel 351septies des Strafgesetzbuches - eine befristete Verordnung
erliesse - als Übergangslösung bis zur Schaffung einer formell
gesetzlichen Grundlage, die den ausschliesslichen Bereich der
DNA-Datenbank regelt.

Die Expertenkommission setzte sich aus Vertretern des Bundes, der
Kantone und der Wissenschaft zusammen und wurde von Jean-Luc Vez, Stv.
Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP), präsidiert.

19. Januar 1999
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:  Flora D'Andrea, BAP, 031- 323 71 44

Der Schlussbericht der Expertenkommission kann auf der Website des BAP
unter "http://www.admin.ch/bap/d/information.htm" abgerufen werden.

Anhang

Worum geht es bei der DNA-Analyse?

Die Erbsubstanz DNA (Desoxiribo Nucleic Acid; deutsch:
Desoxyribonukleinsäure oder DNS) ist ein komplexes Molekül in Form einer
Spirale, das im Kern jeder Zelle des menschlichen Körpers enthalten ist.
Nur ein kleiner Teil des langen DNA-Moleküls wird von Genen
(Erbfaktoren) beansprucht und enthält genetische Informationen
(codierende Regionen). Der überwiegende Teil des Moleküls hat
verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Gene und
ihrer Vermehrung. Dieser Teil enthält "stumme" Abschnitte ohne
biologische Funktion (nicht codierende Regionen). Diese Abschnitte sind
derart vielgestaltig, dass jedes Individuum, mit Ausnahme eineiiger
Zwillinge, ein individuelles DNA-Muster besitzt.

Zu Identifikationszwecken wird mit Hilfe molekularbiologischer Techniken
eine Buchstaben-Zahlen-Kombination, das sog. DNA-Profil erstellt. Die
Buchstaben bestimmen das Geschlecht (XY = männlich, XX = weiblich), die
Zahlen individualisieren die Person. Dazu werden lediglich die nicht
codierenden Regionen ohne genetische Informationen verwendet. Deshalb
können keine Zusammenhänge zwischen der Buchstaben-Zahlen-Kombination
und genetischen Erkrankungen, Krankheitsveranlagungen oder
Charaktermerkmalen erstellt werden. Das DNA-Profil kann in Datenbanken
elektronisch gespeichert werden, was einen schnellen automatischen
Vergleich mit anderen DNA-Profilen ermöglicht. Eine Identifikation
ergibt sich, wenn z.B. die Buchstaben-Zahlen-Kombination einer
biologischen Tatortspur mit jener einer bekannten Person übereinstimmt:

Tatortspur: 	XY-34-68-1012-33-46-89-1516-45-33-88-911-1212
Person A: 	XY-34-68-1012-33-46-89-1516-45-33-88-911-1212
Person B: 	XX-34-77-1212-33-44-46-79-1212-33-66-99-78

Person A passt zur Tatortspur, Person B ist als Spurenverursacher mit
Sicherheit ausgeschlossen. Die DNA-Analyse stellt somit die sicherste
Möglichkeit dar, eine Person als Verursacher einer biologischen Spur zu
identifizieren, bzw. auszuschliessen.

19. Januar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst