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Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit

Pressemitteilung

Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit

Der Bundesrat hat am Mittwoch über das weitere Vorgehen im Bereich der
Europäischen Sicherheitszusammenarbeit beraten. Im wesentlichen ging es
dabei um die Möglichkeiten der Annäherung der Schweiz an den
entstehenden europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts. Im weiteren nahm er davon Kenntnis, dass Bundesrat Koller, der
Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD),
das System der inneren Sicherheit Schweiz - vor allem die
Aufgabenteilung Bund-Kantone - einer eingehenden Prüfung unterziehen
will.

Europäische Sicherheitszusammenarbeit

Die EU-Staaten haben in den vergangenen Jahren ihre Zusammenarbeit im
Bereich der Justiz- und Innenpolitik laufend verstärkt und rechtlich
ausgebaut. Zu erwähnen sind insbesondere die Schengener Übereinkommen
von 1985 und 1990, die Dubliner Konvention von 1990, der Maastrichter
Vertrag von 1992, das Europol-Übereinkommen von 1995 und der noch nicht
in Kraft gesetzte Vertrag von Amsterdam von Oktober 1997. Im Rahmen
dieses Vertrags soll ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts geschaffen werden. Die Schweiz kann wegen ihres Abseitsstehens
von der EU an diesem Raum nicht teilnehmen und erfährt mannigfaltige
Nachteile. Davon betroffen sind alle Gebiete der inneren Sicherheit, vom
Visum über das Asylwesen bis hin zur polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit.

Der Bundesrat beschloss deshalb frühzeitig, in einer ersten Phase mit
den Nachbarstaaten der Schweiz Verhandlungen aufzunehmen, um die
grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu
verstärken und auf neue Grundlagen zu stellen sowie die Abkommen über
die Rückübernahme von illegal Eingereisten den aktuellen Entwicklungen
anzupassen. Mit Frankreich und Italien konnten entsprechende Abkommen
bereits unterzeichnet werden. Mit Deutschland und Oesterreich stehen die
entsprechenden Verhandlungen vor dem Abschluss. Der Bundesrat hofft,
dass diese Abkommen im Frühjahr 1999 unterzeichnet werden können.

Da Bereiche, wie die Grenzkontrollen, die Visumpolitik, die Asylpolitik
oder ein Anschluss an das Schengener Informationssystem, von der
bilateralen Zusammenarbeit ausgeschlossen bleiben, können diese Probleme
nur im multilateralen Kontext angegangen werden. Seit 1992 bemüht sich
die Schweiz deshalb beispielsweise darum, Verhandlungen über ein
Parallelabkommen zur Dubliner Konvention aufzunehmen - bisher ohne
Erfolg. Nach dem erfolgreichen Abschluss der bilateralen Sektorverträge
mit der EU ist nun eine Hürde beseitigt. Anlässlich der Unterzeichung
der sieben Abkommen soll in die Schlussakte u. a. eine Erklärung
übernommen werden, wonach Verhandlungen über ein Parallelabkommen zur
Dubliner Konvention aufgenommen werden können.

In einer weiteren Phase soll die Strategie zur generellen Annäherung der
Schweiz an den entstehenden europäischen Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts neu beurteilt werden. Der Zeitpunkt dieser
Ueberprüfung hängt u. a. vom Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags ab;
sie wird deshalb frühestens in der zweiten Jahreshälfte 1999 stattfinden
können.

Ueberprüfung des Systems Innere Sicherheit Schweiz

Parallel zu diesen Bestrebungen setzte der Vorsteher des EJPD im Januar
1998 eine gemischte Arbeitsgruppe "Europäische
Sicherheitszusammenarbeit" ein. Diese Arbeitsgruppe besteht aus
Vertretern der Bundesverwaltung und der Konferenz der Kantonalen Justiz-
und Polizeidirektoren (KKJPD). Sie erhielt u. a. den Auftrag, Vorschläge
für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in Fragen der
grenzüberschreitenden und der inneren Sicherheit zu unterbreiten.

Aufgrund des Zwischenberichts dieser Arbeitsgruppe hat der Vorsteher
EJPD beschlossen,

· das gesamte System der inneren Sicherheit Schweiz zu überprüfen. Die
föderalistische Staatsstruktur stösst namentlich im Bereich der
internationalen Verbrechensbekämpfung und der Bewältigung der
Migrationsprobleme an ihre Grenzen. Deshalb wäre u.a. zu prüfen, ob die
heutige Aufgabenteilung auf Bundesebene und zwischen Bund und Kantonen
hinsichtlich der aktuellen, vor allem aber der künftigen Probleme noch
zweckmässig ist. Damit verbunden ist - auch im Hinblick  auf eine
mögliche Änderung der Rahmenbedingungen für Personenkontrollen an der
Grenze - die Frage des zukünftigen Arbeitsbereichs des Grenzwachtkorps.

· im EJPD eine Koordinationsstelle Innere Sicherheit beim Bund zu
schaffen. Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass es bei der Behandlung
von Sicherheitsfragen namentlich bei grenzüberschreitenden
Problemstellungen an einer Koordination auf Stufe Bund, zwischen Bund
und Kantonen und schliesslich zwischen den Kantonen mangle. Um eine
bessere künftige Zusammenarbeit sicherzustellen, soll nun eine
entsprechende  Koordinationsstelle errichtet werden.

20. Januar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
					                        Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Christoph Häni, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/325.95.77