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NEAT: Der Bundesrat gibt die dritte Tranche des zweiten Verpflichtungskredits frei


MEDIENMITTEILUNGNEAT: Der Bundesrat gibt die dritte Tranche des zweiten Verpflichtungskredits 
freiDer Bundesrat hat 420 Millionen Franken für die Fortsetzung der Vorarbeiten 
für die beiden Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg freigegeben. Bei diesem 
Betrag handelt es sich um die bisher blockierte dritte Tranche des zweiten NEAT-Verpflichtungskredits, 
die nach der Annahme der Finöv-Vorlage vom 29. November 1998 auf Stufe Bundesrat 
freigegeben werden kann.Von den jetzt freigegebenen 420 Millionen Franken sind 245 
Millionen für die Basislinie am Gotthard und 175 Millionen für jene am Lötschberg 
reserviert.  Mit dem Geld sollen die Gesamtleitung, die Planung, die Sondierungsarbeiten, 
der Landerwerb, das Recycling des Ausbruchmaterials sowie verschiedene Bauarbeiten 
finanziert werden. Am Gotthard können somit die Bauarbeiten am Zwischenangriff Sedrun 
fortgesetzt und die Ausbauten in der Surselva beendet werden (Netz der Furka-Oberalp-Bahn 
und der Rhätischen Bahn). Zudem können die Arbeiten an den Zwischenangriffen Amsteg 
und Faido, am Portalbereich in Bodio sowie in der Riviera (offene Linienführung) 
aufgenommen werden. Am Lötschberg können die Bauarbeiten an den Zwischenangriffen 
Mitholz und Ferden fortgesetzt werden. Neue Baustellen werden in Steg und Raron 
(Portalbereiche) eröffnet. Der zweite NEAT-Verpflichtungskredit von insgesamt 855 
Millionen Franken ist bereits 1995 vom Parlament beschlossen worden. Es wurde aber 
nur eine erste Tranche von 210 Millionen Franken für die Zwischenangriffe Sedrun 
und Ferden freigegeben. Die restlichen 645 Millionen Franken wurden von den eidgenössischen 
Räten gesperrt, bis die Finanzierung der NEAT gesichert war. Um die Fortsetzung 
der Arbeiten auf den beiden Achsen bis zur Finöv-Abstimmung sicherzustellen, unterbreitete 
der Bundesrat im November 1996 dem Parlament die Botschaft über die Freigabe des 
gesperrten Teils des zweiten Verpflichtungskredits. Das Parlament gab von den gesperrten 
645 Millionen Franken nochmals 225 Millionen frei.Mit der Annahme der Vorlage über 
den Bau und die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs 
durch das Schweizervolk am 29. November 1998 ist die Finanzierung der NEAT sichergestellt 
und die vom Parlament verlangte Bedingung erfüllt. Der Bundesrat kann somit die 
restliche, dritte Tranche des zweiten Verpflichtungskredits freigeben. Im Bundesamt 
für Verkehr wird zurzeit ein neuer NEAT-Gesamtkredit vorbereitet. Die bisherigen 
und die neuen Verpflichtungskredite sollen in diesem neuen Gesamtkredit zusammengefasst 
werden. Bern, 27. Januar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, 
KommunikationPressedienstAuskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, 
Tel. 031/322 36 43