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Personensicherheitsprüfungen/Bundesrat verabschiedet neue Verordnung

Pressemitteilung

Bundesrat verabschiedet neue Verordnung über die
Personensicherheitsprüfungen

Am Mittwoch hat der Bundesrat die Verordnung über die
Personensicherheitsprüfungen verabschiedet. Die Verordnung regelt die
Sicherheitsprüfungen von Bediensteten des Bundes, Angehörigen der Armee
sowie Dritten, die an klassifizierten Projekten der Schweiz oder des
Auslandes im Bereich der inneren oder der äusseren Sicherheit mitwirken
oder Zugang zu klassifizierten Informationen, Materialien oder Anlagen
haben. Sie wird am 1. Februar 1999 in Kraft treten und zwei Verordnungen
ersetzen, die der Bundesrat im Nachgang zur Fichenaffäre 1990 und 1992
provisorisch erliess. Die Verordnung stützt sich auf das neue
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, das
bereits seit dem 1. Juli 1998 in Kraft ist.

Der Bundesrat hat ausserdem die Fachstelle bezeichnet, welche die
Sicherheitsprüfungen durchführen wird. Es handelt sich um die Abteilung
Informations- und Objektsicherheit des Eidgenössischen Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, die bereits heute einen
grossen Teil der Sicherheitsprüfungen im Militärbereich durchführt und
diesbezüglich über einen grossen Erfahrungsschatz verfügt. Betroffene
Personen können gegen das Ergebnis einer Sicherheitsprüfung Beschwerde
an die unabhängige Rekurskommission VBS erheben.

Die Ämter in der Bundesverwaltung und die Funktionen der Armee, für die
eine Sicherheitsprüfung durchzuführen ist, werden in einer vom Bundesrat
erlassenen Liste aufgeführt. Sie kann auf der Bundeskanzlei eingesehen
werden. Vorläufig hat der Bundesrat die bisher geltenden Listen der
Ämter in der Bundesverwaltung und der Funktionen der Armee übernommen.
Die Liste der Ämter in der Bundesverwaltung hat er um einige Stellen des
Rechenzentrums des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements sowie
des Dienstes für besondere Aufgaben des UVEK ergänzt. Diese Liste
enthält somit rund 1200 Funktionen. Das VBS hat nun den Auftrag, die
beiden Listen zu überprüfen, besser aufeinander abzustimmen und dem
Bundesrat Mitte 1999 zu unterbreiten.

20. Januar 1999

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Monique Cossali Sauvain, Bundesamt für Justiz (Tel.
031/322'47'89), und Vizedir. Martin Keller, GS EJPD (Tel. 031/324'48'20)