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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Teil der flankierenden Massnahmen im Landverkehr: Schwerverkehr auf der Strasse intensiver kontrollieren


MEDIENMITTEILUNGTeil der flankierenden Massnahmen im Landverkehr: Schwerverkehr 
auf der Strasse intensiver kontrollierenAls Folge der schrittweisen Zulassung von 
40-Tönnern kommt einer vermehrten Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften des Schwerverkehrs 
(Gewichtskontrollen, Arbeits- und Ruhezeiten) grosse Bedeutung zu. Ueber diesen 
Teilbereich der flankierenden Massnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die 
Schiene diskutierte Bundesrat Moritz Leuenberger heute in Bern mit einer Delegation 
der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.An der Besprechung waren sich die Vertreter 
von Bund und Kantonen einig, dass die Kontrollen intensiviert werden sollen. Die 
Kantone werden - unter Mitwirkung des Bundes - dafür ein Konzept erarbeiten. Bereits 
heute zeichnet sich ein personeller Mehrbedarf bei den Polizeikorps ab. Der Bund 
prüft daher, wie LSVA-Gelder zur Mitfinanzierung dieser Aufgaben beigezogen werden 
können.Das UVEK wird für den Landverkehr ein Paket mit flankierenden Massnahmen 
zugunsten der Bahn schnüren und führt dazu eine Reihe von Gesprächen. Der Massnahmenkatalog 
soll - zusammen mit der Botschaft über das bilaterale Landverkehrsabkommen - im 
Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden. Bern, 25. Januar 1999Eidgenössisches Departement 
fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienst