Teil der flankierenden Massnahmen im Landverkehr: Schwerverkehr auf der Strasse intensiver kontrollieren
MEDIENMITTEILUNGTeil der flankierenden Massnahmen im Landverkehr: Schwerverkehr
auf der Strasse intensiver kontrollierenAls Folge der schrittweisen Zulassung von
40-Tönnern kommt einer vermehrten Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften des Schwerverkehrs
(Gewichtskontrollen, Arbeits- und Ruhezeiten) grosse Bedeutung zu. Ueber diesen
Teilbereich der flankierenden Massnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die
Schiene diskutierte Bundesrat Moritz Leuenberger heute in Bern mit einer Delegation
der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.An der Besprechung waren sich die Vertreter
von Bund und Kantonen einig, dass die Kontrollen intensiviert werden sollen. Die
Kantone werden - unter Mitwirkung des Bundes - dafür ein Konzept erarbeiten. Bereits
heute zeichnet sich ein personeller Mehrbedarf bei den Polizeikorps ab. Der Bund
prüft daher, wie LSVA-Gelder zur Mitfinanzierung dieser Aufgaben beigezogen werden
können.Das UVEK wird für den Landverkehr ein Paket mit flankierenden Massnahmen
zugunsten der Bahn schnüren und führt dazu eine Reihe von Gesprächen. Der Massnahmenkatalog
soll - zusammen mit der Botschaft über das bilaterale Landverkehrsabkommen - im
Frühjahr dem Bundesrat vorgelegt werden. Bern, 25. Januar 1999Eidgenössisches Departement
fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienst