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Seilbahn Saas-Almagell: Betriebsbewilligung wird von Garantien abhängig gemacht


MEDIENMITTEILUNGSeilbahn Saas-Almagell: Betriebsbewilligung wird von Garantien abhängig 
gemachtDas Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute entschieden, der Seilbahn Saas-Almagell 
die Konzession nicht zu entziehen. Hingegen wird die Erteilung der Betriebsbewilligung 
davon abhängig gemacht, dass die Bahn die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes 
vertraglich garantiert und die Kosten der dafür  notwendigen Arbeiten finanziell 
sicherstellt. Die der Bahn provisorisch und befristet erteilte Betriebsbewilligung 
konnte nicht verlängert werden, da beim Bau wesentliche Konzessionsauflagen zum 
Schutze der Umwelt massiv missachtet wurden. Sobald dem BAV die verlangten Verträge 
und eine Bankgarantie in Höhe von Fr. 100‘000.-- vorliegen, kann die Betriebsbewilligung 
voraussichtlich erteilt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Betrieb der Bahn 
eingestellt.Am 28. August 1997 erteilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie 
und Kommunikation der Skilift AG Saas-Almagell eine Konzession für eine Sesselbahn 
mit Zweier-Sesseln von Furgstalden nach Heidbodmen. Mit dieser Anlage wurde der 
Skilift "Wysslöüb" ersetzt und das Skigebiet bergwärts erweitert. Die mit dem Ausbauprojekt 
verbundenen Geländeeingriffe in Form von Rodungen im Umfang von 6030 m2 und Geländekorrekturen 
für Skipisten im Ausmass von insgesamt 1‘945 m2 wurden als gerade noch vertretbar 
beurteilt. Mit entsprechenden Auflagen wurde Skilift AG Saas-Almagell verpflichtet, 
das Projekt möglichst landschaftsschonened zu realisieren. In der Folge wurde der 
Bahn ebenfalls eine provisorische und bis zum 19. Dezember 1998 befristete Betriebsbewilligung 
erteilt.Im Rahmen der ökologischen Projektkontrolle wurde am 9. Oktober 1998 festgestellt, 
dass mit 12'555 m2 doppelt so viel Wald gerodet wurde, als es in der Konzessionsauflage 
vorgesehen war. Zudem wurden Geländekorrekturen im Ausmass von 20'745 m2 vorgenommenen; 
damit wurde der in der Konzession bewilligte Umfang um das zehnfache überschritten. 
Bei dieser Sachlage sah sich das BAV gezwungen, die im September 1998 infolge eines 
Waldbrandes sistierte Betriebsbewilligung nicht mehr zu verlängern, bzw. zu erneuern.Bevor 
die Betriebsbewilliung wieder erteilt werden kann, muss der heute illegale Zustand 
behoben werden. Im Wissen um die wirtschaftliche Bedeutung dieser Bahn für die Region 
hat das BAV davon abgesehen, ihr die Konzession zu entziehen. Die Betriebsbewilligung 
kann jedoch erst wieder erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass der rechtmässige 
Zustand innert nützlicher Frist hergestellt wird. Im Interesse der Rechtssicherheit 
und des Umweltschutzes sowie aus Gründen der Fairness anderen Bahnen gegenüber, 
die sich an die Verfahren halten, war kein anderer Entscheid möglich. Da die Skilift 
AG Saas-Almagell bis anhin keine Gewähr für die Einhaltung der Konzessionsauflagen 
bot, wurde sie verpflichtet, für die Sanierung mit kompetenten Unternehmen Verträge 
abzuschliessen und die Finanzierung der notwendigen Arbeiten sicherzustellen. Die 
Betriebsbewilligung wird demnach erst erteilt, wenn dem BAV die entsprechenden Verträge 
und eine Bankgarantie in Höhe von Fr . 100‘000.- vorgelegt werden. Bis zu diesem 
Zeitpunkt darf die Bahn ihren Betrieb nicht wieder aufnehmen.Bern, 23. Dezember 
1998Bundesamt für VerkehrAuskunftsstelle: Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, 
Tel.: 031/322 36 43