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Sesselbahn Saas-Almagell: Das Bundesamt für Verkehr erteilt die provisorische Betriebsbewilligung


MEDIENMITTEILUNGSesselbahn Saas-Almagell: Das Bundesamt für Verkehr erteilt die 
provisorische BetriebsbewilligungDas Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der Sesselbahn 
Saas-Almagell eine provisorische Betriebsbewilligung bis Ende Oktober 1999 erteilt. 
Es hat sie an die Bedingung geknüpft, dass der heutige Zustand der Umgebung der 
Anlage nicht verschlechtert wird.Die Sesselbahn- und Skilift AG Saas-Almagell darf 
ihre Sesselbahn ab sofort wieder in Betrieb nehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) 
hat ihr eine provisorische Betriebsbewilligung bis Ende Oktober 1999 erteilt, nachdem 
sämtliche Auflagen erfüllt worden sind. Das BUWAL hatte vorgängig in Absprache mit 
dem Kanton Wallis dem geforderten Massnahmenkatalog zur ökologischen Sanierung der 
widerrechtlichen Situation zugestimmt. Vorbehalte gibt es noch betreffend der Umweltverträglichkeitsprüfung 
(UVP). Hier müssen im Sommer noch Abklärungen gemacht und entsprechende Verfahren 
wie z.B. Rodungsbewilligungen und Geländekorrekturen durchgeführt werden. Trotz 
dieser noch offenen Fragen hat das BAV beschlossen, der Sesselbahn- und Skilift 
AG Saas-Almagell die provisorische Betriebsbewilligung zu erteilen. Der Betreiberin 
sollte es ermöglicht werden, noch in der laufenden Wintersaison ihre Anlage in Betrieb 
zu nehmen und zu starke finanzielle Verluste zu vermeiden. Das BAV verlangt aber, 
dass durch den Betrieb der heutige Zustand der Umgebung der Anlage nicht verschlechtert 
 wird. Entsprechende Massnahmen wie Einzäunungen etc. sind  bereits getroffen worden. 
Die Sesselbahnanlage ist geprüft und als technisch in Ordnung befunden worden.Bern, 
15. Januar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskunftsstelle: 
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43