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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Moldova

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Republik Moldova

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der moldavischen Republik zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen ist am 13. Februar 1999 in Bern durch
Bundespräsidentin Ruth Dreifuss und durch den Präsidenten der Republik
Moldova, Petru Lucinschi, unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet
werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen
beider Länder zu genehmigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

18.1.1999