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BUWAL lehnt Einsatz von fremden Forellen im Alpenrhein ab


MEDIENMITTEILUNGSt. Gallen wollte Regenbogenforellen im Alpenrhein einsetzenBUWAL 
lehnt Einsatz von fremden Forellen im Alpenrhein abDas Bundesamt für Umwelt, Wald 
und Landschaft lehnt den Einsatz von Regenbogenforellen, einer ursprünglich aus 
Amerika stammenden Fischart, ab und hat ein entsprechendes Gesuch des Kantons St. 
Gallen abgewiesen. Der fremde Fisch gefährde den Überlebenskampf der einheimischen 
Bachforelle zusätzlich, heisst es in der Begründung des Entscheides.Die Fischer 
fangen immer weniger Bachforellen, weil die Zahl dieser einheimischen Fische stark 
zurückgeht. Darum wollen die Angler fremde, ursprünglich aus Nordamerika stammende 
Regenbogenforellen einsetzen. Der Kanton St. Gallen hat im August 1998 ein entsprechendes 
Gesuch für den Alpenrhein vorgelegt. St. Gallen beruft sich darauf, dass auf der 
österreichischen Seite des Rheins Regenbogenforellen eingesetzt werden dürfen. St. 
Gallen beabsichtigt damit vor allem, die unterschiedlich geregelte Einsatzpraxis 
zu harmonisieren.Das Buwal hat das Gesuch abgelehnt, weil der fremde Fisch eine 
zusätzliche Gefahr für die ohnehin ums Überleben kämpfende einheimische Bachforelle 
darstellt. Die Bachforelle hat Mühe damit, dass sie immer weniger in natürlichen 
Lebensräumen schwimmen kann, weil viele Gewässer künstlich verbaut sind. Das Buwal 
bezeichnet den Einsatz der fremden Fische als blosse Symptombekämpfung. Die Umweltbehörde 
will die Gründe für das Serbeln der einheimischen Bachforelle erforschen und sie 
beseitigen. Zusammen mit der eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung 
und Gewässerschutz EAWAG wird deshalb ein Projekt lanciert, welches während 3 bis 
5 Jahren auf verschiedenen Ebenen und gesamtschweizerisch koordiniert nach den Ursachen 
für den Fangrückgang suchen soll.Sämtliche Anliegerstaaten des Bodensees und seiner 
Zuflüsse - mit Ausnahme von Österreich - verbieten den Einsatz der Regenbogenforelle. 
Für eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Bewirtschaftung der Gewässer mit 
einheimischen Fischarten müsste ein solcher Einsatz als Rückschritt betrachtet werden.Das 
Buwal sieht aufgrund des heutigen Standes der Informationen keine Veranlassung, 
von der bisherigen Politik des restriktiven Einsatzes von Regenbogenforellen abzuweichen. 
St. Gallen habe den gesetzlich verlangten Nachweis nicht geliefert, dass durch den 
Besatz keine Gefährdung oder Veränderung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt 
erfolge. Mit Österreich sind Gespräche im Gang, um die Frage zu klären.Bern, 19. 
Januar 1999BUNDESAMT FÜR UMWELT,WALD UND LANDSCHAFTPresse- und InformationsdienstAuskunft- 
Hans-Ulrich Schweizer, Bevollmächtigter für die Fischerei im Bodensee-Obersee,  
 Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL) Tel. 031 / 322 93 42- Erich Staub, 
Vorsitzender des Sachverständigen-Ausschusses der Bodensee-Fischerei,   Bundesamt 
für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL) Tel. 031 / 322 93 77