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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Von-Wattenwyl-Gespräche und Kontrolle von Hanf und Hanfprodukten

Bundesratssitzung vom 13. Januar 1999:
Schriftliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Die erste Sitzung des Bundesrates unter dem Vorsitz von Frau
Bundespräsidentin Ruth Dreifuss hat insgesamt drei Stunden ge-dauert. Über
die dabei getroffenen Entscheide wurde schriftlich informiert. Zusätzlich
lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen:

Bundesrat legt Themen der Von-Wattenwyl-Gespräche fest

Der Bundesrat hat im weiteren die Traktandenliste für die
Von-Wattenwyl-Gespräche vom 5. Februar 1999 verabschiedet und seine
Delegation bestimmt. Im Mittelpunkt der Beratungen werden die bilateralen
Verträge mit der Europäischen Union EU sowie die künftige Sicherheitspolitik
der Schweiz stehen. Bei den bilate-ralen Verhandlungen geht es um das
Vorgehen im Hinblick auf die parlamentarische Diskussion, um die Modelitäten
zur Genehmigung der sieben Dossiers sowie um flankierende Massnahmen beim
frei-en Personenverkehr und beim Landverkehr. Ausserdem wird die
Landesregierung mit den Spitzen der Bundesratsparteien die Lage in Kosovo
und deren Auswirkungen auf den Asylbereich erörtern.

Die bundesrätliche Delegation wird von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss
geleitet. Begleitet wird sie von den Bundesräten Cot-ti, Ogi, Leuenberger
und Couchepin sowie von Vizekanzler Casa-nova, der den ortsabwesenden
Bundeskanzler Couchepin vertreten wird.

Kontrolle von Hanf und Hanfprodukten

Der Bundesrat hat sich auch mit den Problemen bei der Kontrolle von Hanf und
Hanfprodukten befasst. Hanf kann heute legal für Lebensmittel, Kosmetika und
Gebrauchsgegenstände, illegal aber ebenso als Betäubungsmittel verwendet
werden. Die Unterschei-dung zwischen legalem und illegalem Gebrauch stellt
Polizei und Justiz vor grosse Probleme. In jüngster Zeit nahm der Hanfanbau
in der Schweiz stark zu.

Die Problematik soll im Rahmen der bevorstehenden Vernehmlas-sung zum
Betäubungsmittelgesetz intensiv diskutiert werden. Da-bei will der Bundesrat
prüfen, ob zusätzlich auf Verordnungs-stufe ein Kontrollsystem für den
Hanfanbau und -vertrieb wie auch für die Hanfprodukte - soweit sie als
Betäubungsmittel oder Vorläuferstoffe gelten - einzuführen ist. Zur
Diskussion stehen eine Melde- und Bewilligungspflicht für Herstellung,
Vertrieb, Im- und Export, eine Deklarationspflicht des proble-matischen
THC-Gehaltes der Produkte sowie allenfalls eine Ver-gällungspflicht, welche
rauch- und einnehmbare Produkte unge-niessbar macht, analog der Regelung von
Erzeugnissen aus ge-brannten Wassern, die nicht zu Trink- und Genusszwecken
dienen.

Der Vizekanzler
Achille Casanova

Bern, 13. Januar 1999