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Eidgenössisches Amt für Messwesen - "messbar" geführt

Pressemitteilung

Eidgenössisches Amt für Messwesen - "messbar" geführt

Nach Zustimmung der Staatspolitischen Kommissionen und Genehmigung des
Voranschlages durch das Parlament wird das Eidgenössische Amt für
Messwesen (EAM) in Wabern ab dem 1. Januar 1999 als Pilotamt des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) mit
Leistungsauftrag und Globalbudget geführt.

Mit den vorgesehenen Neuerungen rückt das EAM von der klassischen,
ressourcenorientierten Verwaltungsführung ab. Seine Dienstleistungen
werden künftig an vereinbarten Ergebnissen und Wirkungen "gemessen". In
die intensiven Vorbereitungsarbeiten, die auch die Anpassung der
EAM-Organisation und die Einführung eines betriebswirtschaftlichen
Rechnungswesens erforderten, war das gesamte Personal einbezogen. Der
Leistungsauftrag des Bundesrates stützt sich auf die unveränderten
gesetzlichen Grundlagen des Amtes und enthält die Aufträge an das EAM
samt einem Globalbudget für den Zeitraum von 1999 bis 2003.

Leistungsauftrag an das EAM

Der Leistungsauftrag lässt sich wie folgt zusammen:

· Das EAM realisiert die Masseinheiten, sichert sie durch erfolgreiche
Teilnahme an internationalen Messvergleichen ab und sorgt für die
weltweite Anerkennung seiner Zertifikate. Es betreibt dazu entsprechende
Laboratorien und führt die notwendigen Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten durch.

· Das EAM sorgt dafür, dass die für die Sicherheit und den Schutz von
Mensch und Umwelt notwendigen Messungen in den Bereichen Handel,
Gesundheit, öffentliche Sicherheit und Umweltschutz genügend genau und
den gesetzlichen Anforderungen entsprechend durchgeführt werden können.

· Das EAM stellt der Schweizer Wirtschaft und Industrie durch die
Kalibrierung ihrer Referenzmessmittel die international gültigen
Masseinheiten gemäss dem heutigen Stand der Technik und mit der
erforderlichen Genauigkeit zur Verfügung.

· Das EAM betreibt die Schweizerische Akkreditierungsstelle, welche
private wie öffentliche Kalibrier-, Prüf-, Inspektions- und
Zertifizierungsstellen in der Schweiz nach international anerkannten
Anforderungen begutachtet.
Der Leistungsauftrag wird jährlich durch eine Leistungsvereinbarung
zwischen dem EJDP und EAM konkretisiert und umgesetzt. Die Vereinbarung
für 1999 wurde in den vergangenen Monaten ausgehandelt und Anfang
Dezember unterzeichnet.
Mittels Erarbeitung und Beratung von Leistungsauftrag und
Leistungsvereinbarung sind bereits wichtige Ziele der neuen
Verwaltungsführung erreicht worden: der Einbezug und der Dialog aller
beteiligten Instanzen bei der Klärung von Mission und Aufgaben, die
Festlegung von Leistungen und Wirkungen sowie der dafür notwendigen
Mittel, nicht zuletzt auch die Identifikation des Personals mit der
neuen Verwaltungsführung.

4. Januar 1999

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Wolfgang Schwitz, Direktor EAM, Tel.: 031 323 31 11